Jägerschaft: Neue Waffengesetznovelle erlaubt die Verwendung von Schalldämpfern

Die Jägerschaft freut sich über die Einigung zur neuen Waffengesetznovelle. Foto: agrarfoto.com

Nach der Einigung über die neue Waffengesetznovelle dürfen künftig Jägerinnen und Jäger in Österreich Schalldämpfer benutzen sowie eine Faustfeuerwaffe für das sichere Nachsuchen führen. Die Forderungen der österreichischen Jägerschaften “zum Wohle der Gesundheit und des Tierschutzes” wurden somit umgesetzt. “Der Zusammenschluss der Landesjagdverbände zeigt ganz deutlich, dass wir im Kollektiv unsere Anliegen und Forderungen noch besser umsetzen können. Es freut mich besonders, dass hier aufgrund von sachlichen Argumentationen eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen wurde”, so der geschäftsführende Landesjägermeister Ferdinand Gorton aus Kärnten.

Der künftig mögliche Gebrauch von Schalldämpfern bei der Jagd ermögliche gesundheitliche Gehörschäden von Jägern und Jagdhunden vorzubeugen und sorge für mehr Sicherheit im Jagdbetrieb. Auch das Führen einer Faustfeuerwaffe während einer Nachsuche erhöhe die Sicherheit der Jäger, vor allem im unwegsamen, unübersichtlichen Gelände für Nachsuchen im nächtlichen Einsatz, wie zum Beispiel von verletzten Wildtieren entlang von Verkehrswegen. Eine schnelle, sichere Nachsuche könne somit das Tierleid wesentlich verkürzen, betont der Dachverband “Jagd Österreich”, der sich bei allen Beteiligten für die Umsetzung bedankt.

Der Dachverband “Jagd Österreich” ist ein Zusammenschluss der neun unabhängigen Landesjagdverbände und dient als österreichweite Koordinierungsstelle für gemeinsame nationale und internationale Angelegenheiten. Er vertritt die Interessen und Anliegen von 127.000 Jagdkarteninhabern. AIZ

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