Peter Raggl
Bauernbunddirektor BR Dr. Peter Raggl

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sieht ausdrücklich die Möglichkeit des Abschusses von sogenannten Problemwölfen vor, wenn dies zur Verhütung ernster Schäden insbesondere in der Tierhaltung notwendig erscheint. Ein Abschuss ist jedoch erst erlaubt, wenn der Nachweis gelingt, dass man nicht auch durch gelindere Mittel wie Herdenschutz das Ziel erreichen kann.

Genau deshalb wird in Tirol auf einzelnen „Musteralmen“ die Möglichkeit bzw. Unmöglichkeit der Abwehr von Schäden durch Wolf und Bär durch Zäune und Behirtung ausprobiert. Dies mit intensivem materiellen, personellen, aber vor allem finanziellen Aufwand, der im Probebetrieb von der öffentlichen Hand getragen wird. Ob der Herdenschutz im Sinne der Abwehr von Wolf und Bär tatsächlich was bringt, könnte natürlich erst geprüft werden, wenn auf den Musteralmen Raubtiere wirklich auf Schafe treffen würden. Dass der Herdenschutz betriebswirtschaftlich ein Desaster ist, zeigt sich bereits nach dem ersten Jahr. Die Schutzkosten im Vergleich zum materiellen Wert der zu schützenden Tiere stehen in keiner vertretbaren Relation. Zudem ist der Arbeitsaufwand enorm. Das Problem, dass für die 24-Stunden-Betreuung kaum geeignete Hirten gefunden werden können, ist Fakt.

Die Schweiz wird häufig als Musterbeispiel für funktionierenden Herdenschutz genannt. Von den Praktikern wird jedoch berichtet, dass der Wolf schnell lernt, den besten Herdenschutz zu umgehen oder auf nicht geschützte Jungrinder auszuweichen. Das Fazit aus der Schweiz: Wenn dem Wolf nicht durch Bejagung seine Grenzen aufgezeigt werden, verliert er jegliche Scheu und wird zum unüberwindbaren Problem für die Landwirtschaft, den Tourismus, aber auch für den einzelnen naturliebenden Menschen.

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  • Herdenschutz: Adobe Stock
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