Herbstantrag – Maßnahme “Tierschutz Stallhaltung”

Möglichkeit, in die Öpul-Maßnahme "Tierschutz Stallhaltung" einzusteigen

Der Herbstantrag 2016 bietet für Stier- und Schweinemäster sowie für Ferkelerzeugerbetriebe die Möglichkeit, in die Öpul-Maßnahme “Tierschutz Stallhaltung” einzusteigen. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme mit nur einjähriger Verpflichtungsdauer, das heißt, die Maßnahme ist für jedes Antragsjahr (2016, 2017, 2018 und letztmalig 2019) gesondert zu beantragen. Maßnahmenziel ist u. a. ein verbessertes Tierwohl in intensiven Haltungsformen. Dies soll erreicht werden durch Gruppenhaltung auf eingestreuten Liegeflächen und durch ein erhöhtes Platzangebot. Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, die durch die Einstreu bei männlichen Rindern sowie durch Einstreu und Beschäftigungsmaterial bei Schweinen entstehen.

Die Maßnahme wird unter bestimmten Bedingungen für folgende Tierkategorien angeboten • Männliche Rinder über sechs Monate, ausgenommen Zuchtstiere.
• Jung- und Mastschweine ab 32 kg LG (inklusive ausgemerzte Zuchttiere
• Zuchtsauen und Jungsauen ab 50 kg LG.
• Es muss mit mindestens drei GVE pro Betrieb teilgenommen werden.
• Teilnahme mit allen Tieren der jeweiligen Kategorie. Soferne dies aufgrund bestehender Stallungen nicht möglich ist, muss zumindest die Hälfte der jeweiligen Tierkategorie auf eingestreuten Systemen gehalten werden. Die Förderung wird in diesem Fall für jenen Tierbestand gewährt, der gemäß den Förderbestimmungen gehalten wird. An die AMA sind bei Beantragung eine Stallskizze und ein Belegplan zu übermitteln.

Männliche Rinder in Gruppen – bei der Haltung von sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
• geschlossene, planbefestigte Liegefläche,
• der eingestreute Bereich muss mindestens 40 % der Gesamtfläche betragen. Der Boden im Liegebereich muss trocken und eingestreut sein.

Als Mindestfläche je Tier gelten:
• bis 350 kg…..3,0 m2
• bis 500 kg…..3,6 m2
• ab 500 kg……4,2 m2

Jung- und Mastschweine in Gruppen – folgende Bedingungen sind zu erfüllen:
• geschlossene, planbefestigte Liegefläche,
• der eingestreute Bereich muss mindestens 40 % der Gesamtfläche betragen. Der Boden im Liegebereich muss trocken und eingestreut sein.
• Es muss jederzeit ausreichend Beschäftigungsmaterial in Form von Stroh oder Heu zur Verfügung stehen.

Als Mindestfläche je Tier gelten:
• bis 50 kg…..0,7 m2
• bis 85 kg…..0,9 m2
• ab 85 kg…..1,1 m2

Jung- und Zuchtsauen in Gruppen (ausgenommen Zeitabschnitte, in denen die Gruppenhaltung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist) – folgende Bedingungen sind zu erfüllen:
• geschlossene, planbefestigte Liegefläche. Der Liegebereich muss trocken und ausreichend eingestreut sein
• Es muss jederzeit ausreichend Beschäftigungsmaterial in Form von Stroh oder Heu zur Verfügung stehen.

Als Mindeststallfläche je Sau gelten:
• Jungsau…..2,0 m2
• Zuchtsau…..3,0 m2

Als Mindestliegefläche je Sau gelten:
• Jungsau…..0,95 m2
• Zuchtsau…..1,30 m2

Prämien “Tierschutz-Stall”

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