Handy-Signatur auch ohne Smartphone

Die elektronische Unterschrift („Handy-Signatur“) ist auch mit Mobiltelefonen ohne Internetzugang möglich.

Der AMA-Mehrfachantrag 2023 kann bis auf begründete Ausnahmefälle nur noch mittels elektronischer Unterschrift rechtsgültig eingereicht werden. Dazu ist es erforderlich, sich auf dem eigenen Mobiltelefon die Handy-Signatur freischalten zu lassen.
Dies ist mit jedem Mobiltelefon möglich, das mittels österreichischer Mobilfunknummer erreichbar ist und SMS empfangen kann. Ein „Smartphone“ mit Internetzugang ist nicht Bedingung, die elektronische Unterschrift kann auch mit jedem klassischen Handy bzw. „Seniorenhandy“ erfolgen.

Um die digitale Unterschrift nutzen zu können, muss sie zuerst freigeschaltet werden. Diese Dienstleistung haben auch die örtlichen Bauernkammern angeboten, während der nun laufenden Antragssaison ist dies aber häufig nicht mehr möglich. Die Freischaltung kann jedoch auch bei anderen Stellen einfach erfolgen. Beispielsweise bieten Bezirkshauptmannschaften und viele Gemeindeämter nach Terminvereinbarung diesen Service an. Ein Verzeichnis der Registrierungsstellen ist online abrufbar. Zur Freischaltung muss der Antragsteller persönlich erscheinen und das Mobiltelefon sowie einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen. Nach der Registrierung kann die elektronische Unterschrift mittels der eigenen Telefonnummer, einem Passwort und dem auf das Mobiltelefon übermittelten SMS-TAN erfolgen.
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AUTORH.M.
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