Wie die Europäische Kommission am Montag informierte, stehen die Grundlagen für die Überarbeitung des Handelsabkommens mit der Ukraine fest. Bekanntlich sind die umfassenden Einfuhrerleichterungen, welche der Ukraine 2022 nach dem Angriff Russlands gewährt wurden, am 6. Juni nach mehrmaliger Verlängerung ausgelaufen.

Seither gelten für den Schwarzmeerstaat wieder die Handelsbeschränkungen des 2014 in Kraft getretenen Assoziierungsabkommens DCFTA. Eben dieses Abkommen wurde nun überarbeitet. „Wir bauen Brücken der Widerstandsfähigkeit und wirtschaftlichen Solidarität“, so Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Das schaffe gegenseitiges Wachstum und Stabilität. „Gleichzeitig wahren wir weiterhin die Interessen unserer Landwirte“, ist sie überzeugt. Wettbewerbsverzerrungen sollen beseitigt werden, indem der Marktzugang für ukrainische Erzeugnisse an eine Anpassung an EU-Produktionsstandards geknüpft wird. Explizit angeführt werden in diesem Zusammenhang landwirtschaftliche Güter und die Bereiche Tierwohl, Pflanzenschutz und Tierarzneimittel. Die Regierung in Kiew soll hierfür in Zukunft jährliche Fortschrittsberichte vorlegen.

Notbremse kommt zurück

Auch ein der im Vorjahr eingeführten Notbremse für sensible Agrargüter ähnlicher Mechanismus ist Kommissionsangaben zufolge vorgesehen. Dieser soll beiden Seiten die Möglichkeit geben, Maßnahmen gegen unerwünschte Auswirkungen von Importen zu ergreifen. Dies gelte demnach auch auf Ebene einzelner Mitgliedstaaten.

Für Agrarerzeugnisse sind laut der Brüsseler Behörde Marktzugänge in Abhängigkeit von der „Robustheit der EU-Sektoren“ vorgesehen. Als sensibel eingestuft wurden demnach Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais und Honig. Hier spricht die Kommission von nur „moderaten“ Erleichterungen im Vergleich zur Situation vor dem Angriff Russlands. Bei anderen Erzeugnissen dürften die Marktzugänge spürbar größer ausfallen und bis hin zur vollständigen Liberalisierung des Handels gehen, schreibt Agra-Europe.

Strenge Kontrollen gefordert

Begrüßt wird die vorläufige Einigung hierzulande vom Bauernbund. Mit der festgeschriebenen Anpassung der Produktions- und Qualitätsstandards werde eine zentrale Forderung der bäuerlichen Interessenvertretung erfüllt, teilt man mit. „Agrarimporte aus Drittstaaten dürfen nicht zu Marktverwerfungen führen und keinen Preisverfall verursachen, der bäuerliche Familienbetriebe unter Druck setzt“, so Bauernbund-Präsident Georg Strasser. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Erzeugnisse mit niedrigeren Umwelt-, Tierwohl- oder Produktionsanforderungen den Binnenmarkt überschwemmen. Entsprechend seien „verlässliche Schutzmechanismen, wirtschaftlich vertretbare Importkontingente und die Einhaltung europäischer Standards“ Grundvoraussetzungen. Auch der EU-Parlamentarier des Bauernbundes, Alexander Bernhuber, sieht in der Einigung einen Fortschritt: „Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt hin zu fairen Handelsbedingungen. Sie muss als Blaupause für alle künftigen Drittstaatimporte in die EU dienen.“

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich mittlerweile auch die EU-Agrarverbände unter Federführung von Copa-Cogeca zu Wort gemeldet. Man nehme die Ankündigungen zur Kenntnis, heißt es. Die betroffenen Sektoren benötigen demnach vor allem „Sicherheit, Planbarkeit und echte Wettbewerbsgleichheit, um rentabel zu bleiben“. Eine finale Beurteilung sei aber erst möglich, wenn alle Details des Abkommens öffentlich gemacht wurden, wird angemerkt. Dem pflichtet man auch beim Bauernbund bei. Eine rasche schriftliche Vorlage des Vertragstextes sei nun Pflicht, ebenso konsequente Kontrollen der Umsetzung.

Bis das Papier vorliegt, braucht es der EU-Kommission zufolge aber noch „Feintuning“ durch beide Seiten. Details will man Mitgliedstaaten und EU-Parlament zeitnah übermitteln. Damit das Abkommen schlussendlich in Kraft tritt, bedarf es dann noch der Zustimmung des Rates.

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  • Maisentladung Hafen: glebzter-stock.adobe.com
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AUTORClemens Wieltsch
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