Vor wenigen Monaten im Rahmen der Regierungsklausur beschlossen, nun in Form einer Novellierung des Tiroler Grundverkehrsgesetzes verankert: Auf Antrag von Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler hat die Tiroler Landesregierung heute wesentliche Weichen gestellt, um eine sparsame und zweckmäßige Nutzung von Grund und Boden und damit das leistbare Wohnen in Tirol weiter zu forcieren. Neben der Eindämmung von Baulandhortung und sonstigem spekulativen Grunderwerb liegt der Fokus auch darauf, neue, unzulässige Freizeitwohnsitze zu verhindern. Neu sind zudem eine Förderung der aktiven Landwirtschaft sowie Regelungen für den Grunderwerb in Gemeinden unter Berücksichtigung des Ausmaßes an sozialem Wohnbau.

„Steigender Druck auf den Wohnungsmarkt, zunehmende Bodenknappheit, illegale Freizeitwohnsitze, der zunehmende Verlust landwirtschaftlicher Flächen durch Verbauung oder Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit sind nur einige Gründe für die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung“, fasst LH Günther Platter zusammen. Er betont: „Das Tiroler Grundverkehrsgesetz aus dem Jahr 1996 soll noch stärker an den Zielen der heutigen Tiroler Bodenpolitik ausgerichtet werden. Unser Augenmerk liegt darauf, Tirol in seiner Lebens- und Wohnqualität auch für unsere Enkelkinder zu erhalten. Mit der Gesetzesänderung schieben wir falschen Entwicklungen wie etwa Immobilienspekulationen oder dem Bodenfraß einen Riegel vor.“

Verschärfung der
Freizeitwohnsitzregelungen

In Zukunft hat die Tiroler Landesregierung damit die Möglichkeit, Gemeinden mit besonders hohem Druck auf den Wohnungsmarkt zu sogenannten „Vorbehaltsgemeinden“ zu erklären. Ausschlaggebend sind neben der Anzahl der bestehenden Freizeitwohnsitze auch der Bedarf an sozialem Wohnbau. „Natürlich erfolgt diese Festlegung unter Rücksichtnahme auf die örtliche Raumordnung der betroffenen Gemeinden. In einer solchen Vorbehaltsgemeinde dürfen schließlich jedoch keine neu erworbenen Grundstücke mehr als Freizeitwohnsitze erworben werden. Sollte dennoch eine gesetzwidrige Nutzung als Freizeitwohnsitz festgestellt werden, stehen der Grundverkehrsbehörde Sanktionsmöglichkeiten bis hin zur Zwangsversteigerung des Objektes zur Verfügung“, betont der für Grundverkehr zuständige LHStv. Geisler. Dies fördert das leistbare, boden- und ressourcensparende Wohnen. Die entschlossenen Maßnahmen sollen zugleich das Wohnen in Tirol leistbarer machen. So werden auch die Kontrollmöglichkeiten der Behörden verschärft: Zukünftig wird es möglich sein, bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß, Daten bei Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen, Postdienstleistern und dergleichen anzufordern. „Gerade anhand dieser Daten kann sehr gut nachvollzogen werden, ob ein Objekt tatsächlich dauerhaft als Hauptwohnsitz genutzt wird. Wir schöpfen hier alle im Rechtsrahmen bestehenden Möglichkeiten aus. Denn so komplex wie das Thema Wohnen ist, so vielschichtig und komplex sind auch die Instrumente, um leistbaren Wohnraum in Tirol zu fördern“, so LHStv. Geisler.

Stärkung einer lebensfähigen
Landwirtschaft in Tirol

Neben der Verschärfung der Freizeitwohnsitzregelungen bilden die Stärkung und der Erhalt der Tiroler Landwirtschaft, insbesondere der kleinbäuerlichen Betriebsstruktur, einen weiteren zentralen Baustein der Gesetzesnovelle. „Ziel ist, einen gesunden land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz aufrechtzuerhalten und herbeizuführen und eine flächendeckende Bewirtschaftung der Grundflächen in Tirol langfristig sicherzustellen“, betont Agrarreferent LHStv. Geisler. Aus diesem Grund werden künftig noch höhere Maßstäbe für landwirtschaftliche NeueinsteigerInnen und somit für den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken angelegt. Ein Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen soll nur noch für Personen nach fünfjähriger praktischer Tätigkeit oder fachlicher Ausbildung sowie nach Vorlage eines Betriebskonzeptes möglich sein.

Darüber hinaus soll die Stellung des Landeskulturfonds und des Bodenfonds im Verfahren des landwirtschaftlichen Grundverkehrs weiter gestärkt werden, um den Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken an Nicht-Landwirt-Innen zu verhindern. Diese können künftig als InteressentInnen im Verfahren auftreten. Auch die Zerstückelung von landwirtschaftlichem Grundbesitz soll verstärkt verhindert und die wichtigen landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen sollen noch stärker geschützt werden.

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AUTORred. HP
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