Glyphosat-Verbot könnte ab 1. Jänner 2020 gelten

EU-weit wurde Glyphosat Ende 2017 für weitere fünf Jahre zugelassen.

In Österreich könnte am 1. Jänner 2020 das Glyphosat-Totalverbot in Kraft treten. Anfang Juli 2019 hatten SPÖ, FPÖ, NEOS und Liste Jetzt das Verbot im Nationalrat beschlossen. Die EU-Kommission hat das Gesetz bis jetzt nicht untersagt, somit könnte es planmäßig in Kraft treten. Allerdings hat die Kommission in einem Schreiben ein Vertragsverletzungsverfahren angedroht. Tatsächlich ist das Land Kärnten mit einem Totalverbot von Glyphosat gescheitert.

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sei nämlich aus gutem Grund auf europäischer Ebene geregelt, damit für die Landwirtschaft in den Mitgliedsstaaten gleiche Bedingungen gelten, heißt es vom Bauernbund. „Nationale Einzelverbote sind nicht im Sinne europäischer Zulassungsmechanismen. Es kann nicht sein, dass die Kommission hier mit zweierlei Maß misst. Diese Entscheidung steht nicht nur im Widerspruch zu bisherigen Urteilen der Kommission, sondern bedeutet auch einen Wettbewerbsnachteil für unsere Bäuerinnen und Bauern“, kritisiert der Bauernbund. Nun droht der Republik ein Vertragsverletzungsverfahren aufgrund der Entscheidung von SPÖ, FPÖ, NEOS und Liste Jetzt. „Dieses Pfuschgesetz muss unbedingt repariert und ordnungsgemäß notifiziert werden. Wir fordern Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein auf, das Gesetz nicht in Kraft treten zu lassen – sie würde damit ein Vertragsverletzungsverfahren in Kauf nehmen“, warnt der Bauernbund.

Für einen nationalen Alleingang innerhalb der EU müssten besondere Bedingungen erfüllt sein, wie etwa der Nachweis spezieller Probleme, was hier nicht der Fall ist. Neben einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, könnten auch Landwirte, die Glyphosat nicht mehr anwenden dürfen, die Republik Österreich auf Schadenersatz klagen.

Auch Abg. z. NR Elisabeth Köstinger betonte: „Jetzt ist eingetreten, wovor wir gewarnt haben. Der aktuelle Zustand sorgt für Rechtsunsicherheit in der Landwirtschaft, es drohen Klagen und Vertragsverletzungsverfahren auf EU-Ebene. Ein Teilverbot für den privaten Gebrauch und sensible Bereiche (Kindergärten, Schulen) wäre der bessere Weg gewesen.“ NÖ Bauernbundobmann Stephan Pernkopf zeigte sich ebenso entrüstet: „Die logische Konsequenz wäre im Umkehrschluss ein Importverbot für alle mit diesem Wirkstoff
behandelten Lebensmittel, alles andere wäre unlogisch und nicht erklärbar.“

Umweltorganisationen sehen das naturgemäß anders. Greenpeace und Global 2000 sehen in dem Gesetz die Möglichkeit, Österreich als Vorreiterland für Glyphosat-Freiheit in Europa zu etablieren.

Hintergrund

Ende 2017 wurde der Wirkstoff Glyphosat für fünf Jahre EU-weit zugelassen. Würde Glyphosat in Österreich nun verboten, hätten heimische Landwirte einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den anderen EU-Ländern, die Glyphosat vorerst bis inklusive 2022 nutzen dürfen.

- Bildquellen -

  • Schiefertafel Mit Der Chemischen Formel Von Glyphosat: Zerbor – adobe.stock.com
- Werbung -
Vorheriger ArtikelFerkelmarkt KW 49/2019: Extreme Knappheit, Notierung steigt auf 3,10 Euro/kg
Nächster ArtikelAgrar-Terminmarkt 3. Dezember 2019