Glyphosat bleibt weitere 18 Monate zugelassen

Nachdem sich die EU-Mitgliedsstaaten nicht einigen konnten, hat die EU-Kommission nun die Zulassung für Glyphosat um 18 Monate verlängert. Die EU-Chemikalienagentur Echa wird in der Zwischenzeit eine europaweit harmonisierte Gefahreneinstuf

Direktsaat von Zuckerrüben - eine Anwendung von Glyphosat vor dem Anbau ermöglicht die besonders erosionsmindernden Bestellverfahren der Mulch- und Direktsaat. ©ZVG
Direktsaat von Zuckerrüben – eine Anwendung von Glyphosat vor dem Anbau ermöglicht die besonders erosionsmindernden Bestellverfahren der Mulch- und Direktsaat. ©ZVG
Die EU-Kommission hat eine zeitlich begrenzte Wiederverlängerung des Wirkstoffs Glyphosat beschlossen. In den Beratungen mit den EU-Mitgliedsstaaten im Ständigen Ausschuss und im Berufungsausschuss konnte bisher keine qualifizierte Mehrheit erreicht werden, daher hat sich die Kommission im schriftlichen Verfahren einstimmig für eine Verlängerung der bestehenden Wirkstoff-Genehmigung bis zu einer europaweit harmonisierten Gefahreneinstufung von Glyphosat durch die EU-Chemikalienagentur Echa ausgesprochen.

Zulassungen in Österreich bleiben unverändert

leiben unverändert Für derzeit in Österreich zugelassene glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel bedeutet dies, dass die Zulassungen bis zur Entscheidung der Echa über die Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffs unverändert bleiben. Die Verlängerung gilt bis sechs Monate nach Fertigstellung dieser Risikobeurteilung bzw. bis spätestens 31. Dezember 2017. Ohne die Entscheidung der EU-Kommission wäre die Wirkstoffgenehmigung mit 30. Juni 2016 ausgelaufen. Die EU-Kommission will über eine Wiedergenehmigung von Glyphosat beraten, wenn mit der Gefahreneinstufung durch die Echa und der abgeschlossenen Risikobewertung der Lebensmittelsicherheitsbehörde Efsa alle wissenschaftlichen Entscheidungsgrundlagen vorliegen. Die Risikobewerter der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) sehen den Wirkstoff als sicher für Menschen an und somit den Anwender- und Konsumentenschutz in den wesentlichen Punkten gewährleistet. Allerdings müssten mögliche Umwelt-Auswirkungen minimiert werden. In Österreich sind im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes “so wenig wie möglich und so viel wie gerade notwendig” auf Bundes- bzw. Zulassungsebene bereits rechtliche Einschränkungen umgesetzt. So ist eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unmittelbar auf versiegelten Flächen nicht zulässig. Darüber hinaus ist die “Sikkation” mittels Glyphosat – also die Abtötung von Kulturpflanzen zur Reifebeschleunigung vor der Ernte – verboten, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist.

IGP geht von Wiederzulassung aus

Als “unnötige Verschleppung der Wiederzulassung” bezeichnete der Obmann der IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP), Christian Stockmar, die Entscheidung der EU-Kommission, den Wirkstoff Glyphosat für vorerst nur 18 Monate zu verlängern. “Die wissenschaftliche Faktenbasis ist erdrückend, und auch das Vorsorgeprinzip wird eingehalten”, betonte Stockmar zur Bewertung von Glyphosat. Der IGP-Obmann geht davon aus, dass “in 18 Monaten eine Wiederzulassung für 15 Jahre kommt”, da die Echa empfiehlt, Glyphosat als nicht krebserregend einzustufen.

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