Gastro-Paket auch für landwirtschaftliche Absatzmärkte wichtig

Landwirtschafts- und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger präsentierte am 11. Mai ein 500 Mio. Euro schweres Wirtshaus-Paket. Die Hilfe für Gastronomieunternehmen ist auch zur Ankurbelung des Lebensmittelabsatzes für Landwirte bedeutsam. Außerdem wird die viel kritisierte Sektsteuer abgeschafft.

Die heimische Gastronomie ist nach dem zweimonatigen „Lock Down“ wegen der Corona-Krise besonders angeschlagen. Am kommenden Freitag, 15. Mai, dürfen Lokale, Restaurants und Wirtshäuser unter besonderen Auflagen wieder öffnen.

Um die Wirte auch finanziell zu unterstützen, hat die Bundesregierung neben dem Härtefallfonds und der Kurzarbeitsregelung nun ein umfassendes Paket geschnürt. Einen großen Teil der steuerlichen Entlastung für Gastronomen macht die Senkung der Umsatzsteuer für nicht-alkoholische Getränke aus. Ab 1. Juli soll der Steuersatz von 20 auf zehn Prozent sinken, bei gleichbleibenden Preisen für die Gäste. Dies macht laut Regierung bis Jahresende eine Steuerersparnis für die Gastronomen von rund 200 Mio. Euro aus. Branchenintern wurde diese Rechnung bereits kritisiert, da sie mit Getränke-Umsätzen des Vorjahres kalkuliert wurde. Durch die Auflagen, die eine geringere Gäste-Dichte und auch ein Verbot des Schankbetriebes vorsehen, könne man heuer nicht die selben Umsätze erzielen wie im Vorjahr, lautet die Kritik.

Die Wirte sollen außerdem aber auch durch geänderte Grenzen bei der Pauschalierung von Steuerabsetzbeträgen unterstützt werden. Die Pauschalierungsgrenze wird von 255.000 auf 400.000 Euro angehoben, der Grundpauschalbetrag von 10 auf 15 % und der Mindestpauschalbetrag von 3.000 auf 6.000 Euro. Dies soll zu einer Gesamtentlastung von bis zu 100 Mio. Euro führen.

Eine besondere Unterstützung wird es für Dorfwirtshäuser geben. Erhöhungen des Mobilitätspauschale von 2 auf 6 % für Gasthäuser in Gemeinden bis zu 5.000 Einwohnern und 4 % für Gasthäuser in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern sind vorgesehen.

Den Rest des Hilfspakets machen die Absetzbarkeit von Geschäftsessen und die Anhebung der Höchstgrenze für steuerfreie Gutscheine von derzeit 4,4 Euro auf 8 Euro aus.

Für alle Sektgrundweinerzeuger und Winzer besonders interessant: Die viel als Bagatellsteuer kritisierte Schaumweinabgabe in Höhe von einem Euro pro Liter wird abgeschafft. Dies führt zu einer Entlastung von rund 25 Mio. Euro.

Beispielberechnungen

Ein Gastronomiebetrieb in einer kleinen Gemeinde mit 115.000 Euro Umsatz zahlt aktuell 3.671 Euro Steuern. Durch die neuen Maßnahmen zahlt der Betrieb heuer nur 871 Euro. Damit sinkt die Steuerlast für diesen Betrieb auf ein Viertel.
Ein Gastronomiebetrieb in einer mittelgroßen Gemeinde mit 7.000 Einwohner und einem Jahresumsatz von 160.000 Euro zahlt aktuell 6.260 Euro, mit den neuen Steuerregeln sind das nur noch 2.390 Euro, also eine Reduktion um mehr als 60 %, rechnet das Tourismusministerium vor.

Die 500 Mio. Euro zur Unterstützung der Gastronomie werden laut Finanzminister Gernot Blümel aus dem 38 Mrd. Euro umfassenden Corona-Hilfspaket gespeist.

Ziel all dieser Maßnahmen ist die Entlastung der Gastronomiebetriebe. Aktuell gibt es in Österreich 40.000 Gastronomen, die 145.000 Arbeitsplätze sichern. Köstinger betonte: „Wir wollen möglichst viele Wirtshäuser, Cafés, Restaurants, Heurigenlokale und andere Gastro-Betriebe sicher durch die kommenden Monate bringen. Es geht um Starthilfe für eine schwer von der Corona-Krise gebeutelte Branche. Diese Maßnahmen werden auch direkte, positive Auswirkungen auf die Absatzmärkte unserer Bäuerinnen und Bauern haben.“

Bauernbund-Präsident Georg Strasser betonte: “Das von Bundesministerin Köstinger präsentierte Wirte-Paket ist eine große Hilfe für die Wirte und für eine gute Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette unerlässlich. Damit wird den Wirten und indirekt auch der Landwirtschaft rasch geholfen. Ohne die Abnehmer in der Gastronomie und Hotellerie hätte auch die Landwirtschaft noch länger ein Absatzproblem.”

Abschaffung der Schaumweinsteuer ist langjährige Bauernbund-Forderung

Das Paket kommt auch den Winzern zugute. Die Schaumweinsteuer, die 2014 erneut eingeführt wurde, wird gestrichen. Das bedeutet eine Entlastung im Umfang von rund 25 Mio. Euro jährlich. “Wir haben die Abschaffung dieser Bagatellsteuer seit Jahren gefordert, jetzt können Winzerinnen und Winzer aufatmen. Das Streichen der Schaumweinsteuer ist jetzt ein wichtiger Entlastungsschritt auch für viele Betriebe in der Weinwirtschaft”, so Strasser.

Eva Zitz

- Bildquellen -

  • Koestinger: BKA/Andy Wenzel
- Werbung -
Vorheriger ArtikelEU empfiehlt schrittweise Grenzöffnungen – Deutsch-österreichische Grenze ab 15. Juni offen
Nächster ArtikelHöchstgerichtsentscheid zu Stubaier Kuh-Urteil ergangen