Bereits im Dezember 2024 wurden 75 Prozent der ÖPUL-Prämien sowie der Ausgleichszulage (AZ) ausbezahlt. Nun folgt die Restzahlung der verbliebenen 25 Prozent, darunter auch die Endabrechnungen für bestimmte ÖPUL-Maßnahmen. Dies betrifft unter anderem die Öko-Regelungen „System Immergrün“, „Erosionsschutz Obst/Wein/Hopfen“ sowie „Tierwohl – Weide“. Diese wurden im Dezember 2024 vorerst am unteren Prämienband ausbezahlt, sodass in vielen Fällen mit Nachzahlungen zu rechnen sein dürfte. Zudem werden die vollständigen Prämien für den Zwischenfruchtanbau 2024 ausbezahlt. Insgesamt belaufen sich diese auf rund 178 Millionen Euro im Bereich ÖPUL, etwa 71,4 Millionen Euro für die AZ sowie rund 2 Millionen Euro für Direktzahlungen.
„Die pünktliche Auszahlung der GAP-Mittel ist eine wichtige Unterstützungsmaßnahme für die bäuerlichen Betriebe und damit letztendlich ein wesentlicher Beitrag zur Versorgungssicherung mit heimischen Lebensmitteln“, erklärt LK-Präsident Johannes Schmuckenschlager. Die stark gestiegenen Betriebsmittelkosten bei gleichzeitig sinkendem Einkommen würden viele bäuerliche Familien derzeit nämlich vor wirtschaftliche Herausforderungen stellen, so der LK-Chef.
Agrardieselvergütung wird ausbezahlt
Parallel dazu erhalten rund 109.000 Betriebe die temporäre Agrardieselvergütung für das zweite Halbjahr 2023 (3,5 Cent/Liter) sowie für das gesamte Jahr 2024 (7 Cent/Liter). Die Auszahlungssumme beträgt hier insgesamt 33,56 Millionen Euro. Die Maßnahme ist Teil des agrarischen Entlastungspakets. „Auch die hohen Treibstoffkosten belasten die Betriebe. Die Agrardieselrückvergütung ist daher ein wichtiger Entlastungsschritt für die Bauern“, so Schmuckenschlager. Die Abwicklung erfolgt über das Zollamt Österreich, die Bescheide werden von der AMA am Auszahlungstag versendet. Die dritte Tranche für das Jahr 2025 ist für Dezember vorgesehen.
Ebenfalls am 25. Juni werden gut 78,6 Millionen Euro für die Ländliche Entwicklung ausbezahlt – ein Großteil davon für Investitionsförderungen in der Landwirtschaft. Ergänzend erfolgen kleinere Auszahlungen für Maßnahmen in der Obst-, Gemüse- und Imkereiwirtschaft.
Zu allen Auszahlungen werden Bescheide und Mitteilungen per Post zugestellt. Einzige Ausnahme: Registrierte eAMA-Nutzer erhalten diese auf der Webseite im Reiter „MeinPostkorb“. Die Bescheide sollten vom Landwirt selbst sorgfältig überprüft werden. Bei der betriebsindividuellen Berechnung leistet der kostenfreie Online-Entlastungsrechner der LK Niederösterreich gute Dienste.
entlastungsrechner.lk-noe.at
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