GAP-Reform tritt ab 2023 in Kraft

Keine Änderungen in den Übergangsjahren 2021 und 2022

Die Übergangsverordnung für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist nach einem Jahr Verhandlungen fertig. Die Beteiligten in Brüssel bestätigten eine zweijährige Übergangsfrist, bis die reformierte GAP 2023 in Kraft treten kann. In den Jahren 2021 und 2022 ändert sich somit nichts an den Direktzahlungen und an den ländlichen Förderprogrammen, verständigten sich das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission hatte lange Zeit auf einen kürzeren Übergangszeitraum gedrängt. Die GAP wird in den Jahren 2021 und 2022 mit dem EU-Agrarhaushalt aus der neuen mehrjährigen Planung der EU finanziert. An der Höhe der Zahlungen für die Landwirte ändert sich kaum etwas. Allerdings kommen EU-weit 8 Mrd. Euro an Corona-Hilfen für die beiden Jahre hinzu.
 
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft führte jetzt eine Regelung herbei, nach der von den 8 Mrd. Euro im nächsten Jahr 30% für den EU-Agrarsektor zur Verfügung stehen. Die anderen 70% der Corona-Hilfen soll es 2022 geben. Gut ein Drittel der Summen sollen für Klima-, Umwelt- und Tierschutzmaßnahmen ausgegeben werden. 55% der Corona-Hilfen sind für Maßnahmen der sozialen und digitalen Transformation vorgesehen. Diese sollen dazu beitragen, den Übergang zu Praktiken wie Präzisionslandwirtschaft zu beschleunigen, die Digitalisierung in ländlichen Gebieten voranzubringen und die lokalen Märkte zu stärken. Mit der Übergangsverordnung wurde die GAP in den EU-Finanzrahmen eingebunden. Allerdings steht eine abschließende Entscheidung über den EU-Finanzrahmen noch aus, nachdem Ungarn und Polen ihren Widerstand angemeldet haben. AIZ 

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  • PUL Und EU Flagge ID76852 Size650px: Agrarfoto.com
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