Frostschäden: Welche Hilfen vorgesehen sind

Nach der Frost- und Schneekatastrophe beschäftigt sich diese Woche, Freitag, der Finanzausschuss des Nationalrats mit den gesetzlichen Grundlagen für eine Entschädigung der Betriebe. Bund und Länder haben zudem ein Hilfspaket geschnürt.

Die enormen Spätfröste (im Bild eine geschädigte Obstblüte) haben Schäden in dreistelliger Millionen-Euro-Höhe angerichtet. ©ÖHV
Die enormen Spätfröste (im Bild eine geschädigte Obstblüte) haben Schäden in dreistelliger Millionen-Euro-Höhe angerichtet. ©ÖHV
Wie hoch die Schäden, die Frost und Schnee in der heimischen Landwirtschaft angerichtet haben, tatsächlich sind, kann derzeit noch nicht exakt beziffert werden. Doch auch wenn sich erst zur Ernte das tatsächliche Schadensausmaß endgültig darstellen wird, so gehen detaillierte Schätzungen mittlerweile von österreichweit 215 bis 240 Mio. Euro aus. Beim Wein sei von einer kleinen Ernte 2016 auszugehen, erklärte Weinbau-Präsident Johannes Schmuckenschlager. Erst mit der Rebblüte Ende Mai bis Mitte Juni könne erstmals abgeschätzt werden, wie hoch der Schaden wirklich sei. Nach der Lese im Herbst würden dann genaue Zahlen vorliegen und man werde sehen, wo Unterstützung notwendig sei.
Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter hat sich vergangene Woche in der Steiermark und im Burgenland selbst ein Bild von der Lage gemacht und dabei festgehalten: “Die Politik hilft. Wir werden nicht alles ausgleichen können, aber klar ist, wir können die Bäuerinnen und Bauern in dieser schwierigen Phase auch nicht allein lassen.”

Raschere Entschädigung als in der Vergangenheit

Mussten die Betriebe bei Wetterkatastrophen in der Vergangenheit lange auf Entschädigungszahlen aus dem Katastrophenfonds warten, weil die Entschädigung mittels einer von der EU zu genehmigenden Sonderrichtlinie erfolgte, so soll es diesmal etwas rascher gehen. Wie Rupprechter gegenüber der BauernZeitung sagte, ist mit einer Auszahlung im Herbst zu rechnen. Als Grundlage dafür soll das Katastrophenfondsgesetz geändert werden, weiters auch das Hagelversicherungsförderungs-Gesetz. Die entsprechenden Beschlüsse dazu sollen bereits diese Woche im Finanzausschuss des Nationalrats erfolgen. Noch nicht bekannt war zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe die Summe, die für Entschädigungszahlungen in Aussicht genommen wird. Der Landwirtschaftsminister strebt jedenfalls eine Unterstützung aus dem Katastrophenfonds für nicht versicherbare Schäden sowie eine Entschädigung bei Existenzgefährdung auch trotz Versicherbarkeit an. Die Hagelversicherung wiederum soll auf den Tatbestand des Frostes erweitert werden.

Hilfspaket von Bund und Ländern ausgearbeitet

Die Landesagrarreferenten und der Bund haben jedenfalls bereits eine Reihe von Hilfestellungen für die betroffenen Landwirte in die Wege geleitet. Neben der Unterstützung aus dem Katastrophenfonds zählen dazu unter anderem der Hilfseinsatz durch das Bundesheer, ein einmaliger Rabatt auf den Sozialversicherungsbeitrag der Landwirte, die Stundung von AIK-Krediten, zinsbegünstigte Betriebsmittelkredite, ein Investitionsförderungsprogramm zum Wiederaufbau von Anlagen, die Änderung des Buschenschankgesetzes (Zukaufmöglichkeit von Wein aus anderen Bundesländern möglich), ein Sonderinvestitionsprogramm für Frostbewässerungen sowie die Erweiterung des von Bund und Land gestützten Hagelversicherungsangebotes.

Auer: Liquidität der Betriebe sicherstellen

Auch der Landwirtschaftsausschuss des Nationalrats hat sich vergangene Woche mit der Frost- und Schneekatastrophe befasst. ÖVP-Landwirtschaftssprecher Abg. z. NR Jakob Auer betonte in der Sitzung, dass besonders die rasche Hilfe für die bäuerlichen Betriebe, die in ihrer Existenz bedroht sind, wichtig sei. Laut Auer sollten besicherte Sonderkreditmaßnahmen geprüft werden, um die Liquidität der Betriebe sicherzustellen. “Diese Hilfe zur Aufrechterhaltung der Produktion muss aber rasch erfolgen.”
Unterdessen warnt die Österreichische Hagelversicherung davor, dass die Gefahr durch Wetterextreme nach den schweren Frösten noch lange nicht gebannt sei. Die dabei entstandenen Schäden würden die Landwirtschaft und die Versorgung des Landes mit heimischen Lebensmitteln vor große Herausforderungen stellen. Zu diesen schweren Schäden könnten noch weitere Wetterextreme, wie beispielsweise Hagelgewitter, die Ernte des heurigen Jahres massiv gefährden. “Eine umfassende Mehrgefahrenversicherung, der entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen, muss das erklärte Ziel für die Zukunft unserer Landwirtschaft sein. Dadurch können nicht nur die Bauern, sondern auch Bund und Länder die Risiken durch Wetterextreme besser kalkulieren”, so der Generaldirektor der Hagelversicherung, Kurt Weinberger.

Hilfspaket: Bund und Länder helfen den Bauern

Zum Hilfspaket von Bund und Ländern zählen u. a. Hilfe aus dem Katfonds, ein einmaliger Rabatt auf den SV-Beitrag, die Stundung von AIK-Krediten, zinsbegünstigte Betriebsmittelkredite, ein Investitionsförderungsprogramm zum Wiederaufbau von Anlage sowie die Erweiterung des gestützten Hagelversicherungsangebotes.

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