Forstliche Einheitswerte werden bei Kalamitäten verringert

Bei der Berechnung des forstlichen Einheitswertes können außergewöhnliche Belastungen durch Kalamitätsereignisse (mindestens 20 % des Wirtschaftswaldes) ab sofort berücksichtigt werden. Berücksichtigt werden Schadereignisse, die nicht länger als vier Jahre zurückliegen. … Forstliche Einheitswerte werden bei Kalamitäten verringert weiterlesen