Forstgesetz: Köstinger verteidigt Pläne für Schadholzabnahmeverpflichtung

Waldbesitzer sind per Bescheid verpflichtet, befallenes Käferholz rasch aus dem Wald zu bringen. FOTO: agrarfoto.com

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger will an der geplanten Verpflichtung für heimische Unternehmen, der österreichischen Forstwirtschaft einen Teil ihres Schadholzes abzukaufen, festhalten. Es drohe eine “Borkenkäferinvasion, die es so in Österreich noch nicht gegeben hat”, sagte die Ministerin heute laut APA vor dem Ministerrat und wies damit Kritik vonseiten der Holzindustrie zurück.

Forstgesetznovelle in Begutachtung

Wie berichtet, hat Köstinger am 21. Mai eine Forstgesetznovelle zur Begutachtung versandt, in der auch eine Verordnungsermächtigung zur zeitlich befristeten Abnahme von Schadholz durch die Holzindustrie vorgesehen ist. Das Ziel der Ermächtigung ist es, in Zeiten einer gefahrdrohenden Massenvermehrung von Forstschädlingen durch Verordnung eine zeitlich befristete Verpflichtung Holz verarbeitender Betriebe zur vorrangigen Abnahme von Schadholz aus der sie umgebenden Region einführen zu können.

Die durch den Klimawandel verschärfte Problematik sei vor Jahrzehnten, als die heimischen Forstbestände gepflanzt wurden, noch nicht absehbar gewesen, so Köstinger. 2019 seien österreichweit aufgrund des Borkenkäfers rund 4,3 Mio. Festmeter Schadholz angefallen. Rund 62% der gesamten österreichischen Holzernte von 18,9 Mio. Erntefestmeter seien 2019 auf Schadholz zurückzuführen. 2020 würden aufgrund der Trockenheit ähnliche Schadholzmengen erwartet. Das Problem sei aber nicht auf das Inland beschränkt. “Billige Holzimporte nach Österreich bringen in so einer Situation die gesamte Branche unter Druck”, warnte die Ministerin.

Außerdem verwies Köstinger darauf, dass die Waldbesitzer per Bescheid verpflichtet seien, befallenes Käferholz rasch aus dem Wald zu bringen. Also treffe auch die Forstwirte eine Verpflichtung. Ob und welche Änderungen es an der geplanten Novelle zum Forstwirtschaftsgesetz noch geben wird, ist laut Köstinger offen. Derzeit prüfe man die kritischen Stellungnahmen.

Auch der Präsident der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich, Josef Moosbrugger, hat vor wenigen Tagen festgestellt, dass “in Extremsituationen eine Verpflichtung zur Abnahme von Schadholz zumutbar ist”. Daher müsse auch die Holz verarbeitende Industrie ihre Mitverantwortung am Erhalt des Waldes und seiner Bewirtschaftung wahrnehmen. Das geschehe am besten durch faires und privatwirtschaftliches Marktverhalten, so der LK-Präsident.

AIZ

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