Lange ließ sich die Europäische Kommission mit Details zur Umsetzung der mit Jahreswechsel in Kraft tretenden EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) Zeit. Für die bisher veröffentlichten Leitlinien sowie das Bewertungsmuster des Entwaldungsrisikos nach Ländern erntete die EU-Exekutive gehörig Kritik. Auch Forstminister Norbert Totschnig stoßen die vorliegenden Dokumente sauer auf: „Was wir jetzt brauchen, sind keine rechtlich unverbindlichen Empfehlungen, sondern faire Regeln, Planungs- und Rechtssicherheit.“ Die Leitlinien seien zwar gut gemeint, doch bei Weitem nicht ausreichend.
Totschnig: „Diese Einstufung widerspricht dem eigentlichen Ziel der Verordnung, nämlich dort anzusetzen, wo der Handlungsbedarf am größten ist.“
Ähnliches gelte für die kürzlich veröffentlichte Risikobewertung. Staaten, wo nachweislich Entwaldung stattfindet, etwa Brasilien, würden lediglich mit mittlerem Risiko eingestuft. „Diese Einstufung widerspricht dem eigentlichen Ziel der Verordnung, nämlich dort anzusetzen, wo der Handlungsbedarf am größten ist“, so Totschnig und ergänzt: „Das relativiert die Anstrengungen all jener Länder, die seit Jahrzehnten nach hohen Umweltstandards agieren.“ Er fordert daher, die EUDR „substanziell“ zu überarbeiten. Mit Unterstützung Luxemburgs brachte Totschnig am Montag deshalb einen entsprechenden Antrag im EU-Rat ein. Unterstützt werde auch die schwedische Initiative, die sich für rechtssichere und praxisgerechte Regelungen einsetzt. Bis Verbesserungen umgesetzt worden sind, plädiert der Forstminister für ein Aussetzen der umstrittenen Verordnung. EUDR