EU-Übergangsverordnung: Heutige GAP gilt bis 2022

Da die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf sich warten lässt, verständigten sich nun das EU-Parlament, der Ministerrat und die EU-Kommission auf eine zweijährige Übergangszeit, in der für die Direktzahlungen, die EU-Marktordnung und die ländlichen Förderprogramme alles beim Alten bleibt. Nur die Höhe des EU-Agrarhaushalts in den Jahren 2021 und 2022 richtet sich nach dem ausstehenden Beschluss über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Die EU-Kommission hat ihren Sparvorschlag zurückgenommen und möchte das Fördervolumen in etwa fortführen. Ein Beschluss über den MFR wird auf dem EU-Gipfel im Juli erwartet. Deswegen ist die Einigung im Trilog über die Übergangsverordnung auch erst eine vorläufige, bis die Finanzen geklärt sind.

Die EU-Abgeordneten haben zudem den Fortbestand einer besseren Risikoabsicherung für Landwirte durchgesetzt. Die EU-Mitgliedstaaten dürfen in den kommenden zwei Jahren Einkommensrückgänge schon ab 20 % ausgleichen. Die nationalen Finanzbehörden dürfen zudem die Versteuerung von landwirtschaftlichen Betriebsgewinnen über mehrere Jahre strecken. Ländliche Förderprogramme für den Bio-Landbau, für den Tierschutz und die Umwelt werden fünf Jahre Bestand haben und nicht nur drei, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen. AIZ

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