Eßl/Lindinger: Mehr Flexibilität bei Covid-Investitionsprämie erreicht

Einstimmig wurden soeben im Finanzausschuss Fristenverlängerungen bei der Covid-Investitionsprämie beschlossen. Die Bauernbund-Abgeordneten im Ausschuss NR Franz Eßl und NR Klaus Lindinger nehmen dazu Stellung.

Bauernbund-Abgeordneten im Ausschuss NR Franz Eßl und NR Klaus Lindinger informieren über Finanzausschuss-Beschluss zu Fristenverlängerungen. FOTO: privat

Die Covid-Investitionsprämie ist ein Erfolgsmodell, wenn es darum geht, Arbeits- und Wirtschaftskraft am Land zu erhalten und zu stärken. Im heutigen Finanzausschuss wurden wichtige Fristenverlängerungen beschlossen, die den Antragsstellern mehr Flexibilität und praxistaugliche Kombinationsmöglichkeiten bieten. „Wer neue Investitionen am Hof plant, muss aber schnell sein“, appelliert Abg.z.NR Klaus Lindinger an die Bäuerinnen und Bauern am besten noch heute einen diesbezüglichen Antrag beim Austria Wirtschaftsservice aws zu stellen. Die ersten Maßnahmen, wie Bestellungen, Lieferungen, Baubeginn oder Anzahlungen – können demnach noch bis 31. Mai 2021 gesetzt werden. Für Abg.z.NR Franz Eßl ist diese Fristenverlängerung besonders wichtig, „weil zwar schon vorher eine Kombinierbarkeit mit anderen Förderungen rechtlich möglich war, diese sich jedoch mit den Antragsmodalitäten bei der Ländlichen Entwicklung oft spießten.“

Mit der Fristenverlängerung zum Setzen erster Maßnahmen nach Antragstellung um drei Monate ist im landwirtschaftlichen Bereich nun eine Kombination etwa bei beabsichtigen Baumaßnahmen, die sowohl in der Ländlichen Entwicklung als auch mit der Covid-Investitionsprämie gefördert werden, tatsächlich möglich. Weiters wurde auch der Investitionsdurchführungszeitraum um ein Jahr bis 28. 2. 2023 und die Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate verlängert. „Damit erreichen wir insgesamt mehr Flexibilität und gehen auch auf die Bedürfnisse der regionalen Anbieter von Leistungen ein“, so Eßl.

Neuinvestitionen am bäuerlichen Betrieb werden ab einer Höhe von 5.000 Euro mit sieben Prozent an steuerfreien und nicht rückzahlbaren Zuschüssen gefördert, wenn es etwa um Wirtschaftsgebäude, um Maschinen oder technische Anlagen aber auch um den Kauf von Zuchttieren geht. Für besonders ökologisch verträgliche Investitionen verdoppelt sich die Investitionsprämie auf 14 Prozent. Damit können etwa Photovoltaikanlagen oder Biomasse-Anlagen gefördert werden. „Dieses Geld kommt direkt bei den Betrieben an und ist eine wichtige Zukunftsinvestition in die heimische Wirtschaft weit über die Bauernschaft hinaus“, so Lindinger.

Beide Abgeordneten betonten, dass mit den heutigen Beschlüssen im Finanzausschuss auf jeden Fall davon ausgegangen werden kann, dass alle Anträge auch entsprechend bedient werden können. Sollten budgetäre Mittel fehlen, werden sich Eßl und Lindinger einsetzen, dass diese aufgestockt werden.

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