Entwaldung: LK fordert dringende Kurskorrektur

„Politisch motiviert und nicht nach fachlichen Grundsätzen“ soll die Kategorisierung der Länder hinsichtlich ihres Entwaldungsrisikos erfolgt sein. Die LKOÖ fordert auch angesichts der zu erwarteten Bürokratie neue Vorschläge.

LK-Präsident Franz Waldenberger warnt vor der geplanten „doppelten Bürokratie“.

Die formelle Verlautbarung der Risikoeinstufungen für die EU-Entwaldungsverordnung wird zwar erst für Juni erwartet, doch eine erste Liste an Ländern existiert bereits und ist auch schon bekannt geworden. Hierzulande stößt diese auf herbe Kritik. „Die EU-Kommission wirft beinahe alle Staaten in einen Topf“, sagt Oberösterreichs LK-Präsident Franz Waldenberger.   

Weltweit nur vier Länder mit hohem Risiko eruiert

Klassifiziert werden soll nach „niedrigem“, „normalem“ oder „hohem“ Entwaldungsrisiko. Lediglich eine Handvoll Länder würden dem bekanntgewordenen EU-Vorschlag zufolge einem hohen Entwaldungsrisiko unterliegen, nämlich Weißrussland, Russland, Myanmar und Nordkorea. Es liege daher der Verdacht nahe, dass die vorgeschlagenen Einstufungen rein politisch motiviert und nicht nach fachlichen Grundsätzen erfolgt seien, heißt es in einer Presseaussendung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich. Nachdem die genannten Länder ohnehin bereits mit wirksamen EU- oder UN-Sanktionen belegt weien, bleibe diese Risikoeinstufung im Endeffekt völlig wirkungslos.

Wir fordern eine vierte Risikostufe für Länder mit Nullrisiko bei der Entwaldung, damit diese von unnötigen bürokratischen Umsetzungslasten befreit werden. Franz Waldenberger

„Die Abholzung von Tropenwäldern kann dadurch keinesfalls verhindert werden, gleichzeitig werden aber damit bei Holz, Soja und Rindern innerhalb der EU in der gesamten Wertschöpfungsketten massive bürokratische sowie finanzielle Belastungen aufgebaut. Diese leisten innerhalb der EU aber keinerlei zusätzlichen Schutz gegen ohnehin nicht stattfindende Entwaldungen. Das gilt besonders für Österreich“, so Franz Waldenberger. Was ursprünglich als ambitionierter Schritt gegen die globale Entwaldung angekündigt worden war, drohe mit der nun geplanten Umsetzung zum bürokratischen Bumerang zu werden, der vorrangig die Waldeigentümer in Österreich und anderen EU-Staaten trifft, ohne in den wahren Risikoregionen der Welt einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Quelle: agrarfoto.com
Österreichs strenges Forstgesetz schütz bereits vor Entwaldungen.

Weniger Bürokratie für Länder mit „Nullrisiko“

Die Landwirtschaftskammer OÖ fordert deshalb wie beispielsweise auch Deutschland die Einführung einer vierten Risikokategorie für Länder mit „vernachlässigbarem Risiko“. Diese Länder sollten weiterhin die seit dem Jahr 2013 gültige EU-Holzhandelsverordnung umsetzen, welche rein betriebliche Dokumentationspflichten vorsieht. Die Ablage von Belegen und eine stichprobenartige Kontrolle durch die Behörde anstelle einer Dateneingabe ins EU-Informationssystem werden hier als ausreichend erachtet. Sofern ein Staat beispielsweise nachweisen kann, dass er in den letzten zehn Jahren keine Beanstandungen in Bezug auf das Hauptziel der Verordnung, nämlich die Verhinderung illegaler Entwaldung, erhalten hat, soll er von der Durchführung der entsprechenden Auflagen befreit werden und als Land mit „vernachlässigbarem Risiko“ geführt werden. Bezogen auf diese Fälle ist nur ein derartiges Umsetzungsmodell wirklich sachlich angemessen.

„Die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung hat in Österreich keinerlei sachliche Rechtfertigung und kann nur als klimapolitischer Aktionismus eingestuft werden. Wir fordern daher von der EU-Kommission eine grundlegende Überarbeitung ihrer Vorschläge zur Risikoeinstufung sowie eine vierte Risikoeinstufung für Länder mit „Nullrisiko“ bei der Entwaldung, damit diese von den unnötigen bürokratischen Umsetzungslasten befreit werden“, so Waldenberger abschließend.

Die Idee dahinter

Die EU-Entwaldungsverordnung soll verhindern, dass Produkte, für deren Herstellung es zu Entwaldungen kam, auf den europäischen Markt kommen oder von dort aus exportiert werden. Als betroffene Waren wurden die sieben Rohstoffe Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz identifiziert. Gelten soll die neue Verordnung für große Unternehmen ab 30. Dezember 2025, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30. Juni 2026.

- Bildquellen -

  • Mischwald Aufforstung ID96139: agrarfoto.com
  • Waldenberger Forstwirtschaft LK OÖ (61): lk oö
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AUTORred. GC
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