Entlastung: Seit 1. Juli wirkt die Ökosoziale Steuerreform

Unterstützung für Familien und Steuerzahler

Die Senkung der zweiten Tarifstufe, die Erhöhung von Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag sind jetzt in Kraft. Die CO2-Steuer wurde auf Oktober diesen Jahres verlegt.

Der erste Teil der Ökosozialen Steuerreform gilt seit Anfang Juli. Damit beginnt die Entlastung der Steuerzahler, wovon auch Bäuerinnen und Bauern profitieren. Konkret wird der Familienbonus rückwirkend ab Jänner 2022 von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr angehoben. Darüber hinaus kann der erhöhte Familienbonus im Jahr 2023 beim Steuerausgleich, also der Arbeitnehmerveranlagung für 2022, beantragt werden. Das ist ein Steuerabsetzbetrag, der die Steuerlast direkt reduziert.

Kindermehrbetrag von 200 auf 550 Euro auch für Bauern

Auch der Kindermehrbetrag für Pauschalierte steigt von 200 auf 550 Euro, dessen Beantragung ist ebenfalls rückwirkend mit der Veranlagung des Jahres 2022 möglich. Hierdurch werden Bauernfamilien direkt unterstützt. Auch im Sinne der Bauern verringern sich die Beiträge für die Krankenversicherung für einkommensschwache Personen und Familien, beginnend mit 1,7 Prozent. Weiters erfolgt die lang geplante Senkung der Lohnsteuer stufenweise. Zuerst wird die zweite Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer ab 1. Juli von 35 Prozent auf 30 Prozent gesenkt, die Senkung der dritten Tarifstufe soll dann ab 1. Juli 2023 folgen.

Steuerliche Erleichterung für Eigenstromproduktion

Im Bereich der Ökologisierung werden bereits bestehende steuerliche Begünstigungen für den sogenannten „Eigenstrom“ auf alle erneuerbaren Energieträger ausgeweitet und die bisherige Deckelung der Steuerbefreiung von 25.000 kWh pro Jahr aufgehoben.

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