Endgültiges Aus für Wahlrecht für Zweitwohnsitzer

Zur nunmehr 48. Sitzung der aktuellen Gesetzgebungsperiode sind die Mandatarinnen und Mandatare des Landtages am vergangenen Donnerstag in St. Pölten zusammengetreten.

Entsprechend dem neuen Wahlrecht dürfen nur noch Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich mitwählen und gewählt werden. Das entsprechende Gesetz gilt ab Juni 2022 und damit auch für die Landtagswahl 2023.

Insgesamt zwölf Tagesordnungspunkte, davon zwei aktuelle Stunden, hatten die Abgeordneten des Niederösterreichischen Landtages bei ihrer Sitzung am vergangenen Donnerstag zu behandeln.

Einleitend verurteilte Landtags­präsident Karl Wilfing den russischen Einmarsch in der Ukraine auf das Schärfste. Die Ereignisse hätten vor Augen geführt, dass auch 77 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges eine demokratische Friedensordnung keine Selbstverständlichkeit sei. Dieser Krieg werde vor allem für die Ukrainerinnen und Ukrainer viel Leid bringen und es brauche deshalb „unsere Solidarität“, erklärte Wilfing. Niederösterreich müsse hier „ein Zeichen setzen und sich einbringen“.

Wahlrecht ist höchstes und äußerst sensibles Gut

Ein endgültiges Ende haben die Diskussionen um das Zweitwohnsitzer-Wahlrecht gefunden, das mit Zustimmung aller Fraktionen abgeschafft wurde. „Die Einführung des Park­pickerls in Wien war indirekt auch der Grund für die Wahlrechtsreform“, wurde seitens der VP-Mandatare betont. Manche Menschen würden sich in den Gemeinden abmelden und in Wien anmelden, um das Parkpickerl beanspruchen zu können. Fragen des Wahlrechts seien in der Demokratie immer besonders sensibel. Der Beschluss sei ein Wendepunkt im Wahlrecht in Niederösterreich und man komme dem Wunsch nach Veränderung der Gemeinden nach. Es sei ein Entwurf mit historischer Bedeutung zur rechten Zeit. Der Änderung des Wahlrechts wurde einstimmig beschlossen.

Auch für die Frage des d‘Hondtschen Systems, das seit 1945 die Zusammensetzung der NÖ Landesregierung und auch in allen anderen Proporz-Regierungen Österreichs angewendet wird, wurde eine Lösung gefunden. Es erfolgte eine einfachgesetzliche Klarstellung in der Geschäftsordnung des NÖ Landtages anstelle einer Verfassungsänderung.

Einstimmig sprach der Landtag auch ein klares „Nein zu Atomkraft und fossilem Gas“ als „grüne Investition“ in der EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen aus. LAbg. Josef Edlinger betonte, dass die Energie­wende notwendig, richtig und wichtig sei. Zur Erreichung der Ziele seien aber noch viel Arbeit und viele Investitionen notwendig. Die Atomkraft sei nicht umweltfreundlich, so Edlinger mit Verweis auf Tschernobyl und Fukushima. Darüber hinaus sei Atomkraft keine Zukunftstechnologie, der Antrag solle vielmehr das Bekenntnis zu erneuerbaren Energien bekräftigen. Von den Abgeordneten der Volkspartei wurde zudem ein Antrag betreffend mehr Tierwohl bei Tiertransporten und zur Absicherung der regionalen Versorgung eingebracht. Bauernbund-Mandatar Josef Balber begründete dies mit den schlimmen Bildern von Schlachttieren auf Schiffen. Nieder­österreichs Bäuerinnen und Bauern würden einen verantwortungsvollen Job machen, Österreich sei beim Tierwohl in vielen Bereichen Vorreiter. Mit der Umsetzung dieses Antrages solle das Tierwohl schrittweise noch weiter ausgebaut werden. „Unsere Bäuerinnen und Bauern behandeln ihre Tiere mit Respekt und möchten diese entsprechend halten, transportieren und schlachten.“ Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen.

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AUTOREva Riegler
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