Vor kurzem wurde ein bundesweit einheitliches Landarbeitsgesetz beschlossen, das am 1. Juli 2021 in Kraft tritt. „Wir haben aus neun Landesgesetzen ein Bundesgesetz gemacht. Davon profitieren rund 35.000 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, die Arbeitgeber und der ländliche Raum. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Erstmals schafft das Landarbeitsgesetz in Österreich einheitliche und klare Regelungen für die Betriebe sowie für die Beschäftigten”, so kommentiert der Tiroler Bauernbund-Abgeordnete Hermann Gahr den Beschluss.

Wirkliche Verbesserung

“Künftig macht es keinen Unterschied mehr, ob man Erntehelfer in Tirol oder in Kärnten, Forstfacharbeiter oder Gärtner in Niederösterreich oder Burgenland ist. Arbeitnehmer können nun auch flexibler und vor allem unter den gleichen Bedingungen und Bezahlung in verschiedenen Bundesländern arbeiten. Eine wirkliche Verbesserung, dafür haben wir uns lange eingesetzt“, meint Gahr.

Aus 100 Verordnungen in den neun Bundesländern wurden nun 20 Verordnungen. Eine Verwaltungsvereinfachung, die mehr Rechtssicherheit und Flexibilität bringt. Besonders hervorzuheben ist die erstmalige Möglichkeit von Arbeitgeberzusammenschlüssen: „Wir attraktiveren damit den Arbeitsplatz Bauernhof. In der Land- und Forstwirtschaft sind die Arbeiten von Saisonspitzen und dem Wetter geprägt. So müssen die Arbeitnehmer sehr flexibel sein. Künftig können sich mehrere Landwirte zusammenschließen und mehrere Erntehelfer einstellen. Damit werden längerfristige und nachhaltige Arbeitsplätze geschaffen und die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln in Österreich garantiert. Mit dieser Reform stärken wir zusätzlich den ländlichen Raum und sichern Arbeitsplätze in der Region“, so Gahr abschließend.

Mit dem LAG 2021 werden verbesserte und einheitliche Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen. Rechtlich vereinheitlicht werden beispielsweise der Papamonat, die volle Anrechnung der Elternkarenz auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche und der Anspruch auf Pflegekarenz. Neu ist die Teilnahme an Katastrophenhilfen und die Flexibilisierung der Wiedereingliederungsteilzeit.

Arbeitsminister Martin Kocher meint, „dass das LAG 2021 ein notwendiges arbeitsmarktpolitisches Instrument ist, das für die Land- und Forstwirtschaft neue Beschäftigungsmöglichkeiten schafft“.

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  • Hermann Gahr Martin Kocher C Leitner: Silvia Leitner
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AUTORred. EA
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