Im demnächst zwei Jahre alten Regierungsprogramm haben ÖVP und Grüne bekanntlich „eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) und in verarbeiteten Lebensmitteln ab 2021“ vereinbart. Am Dienstag hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein dazu eine „Lückenschluss“-Verordnung eingereicht. Diese sieht die Info-Verpflichtung über die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern entlang der Lieferkette vor und gilt für inländische Schlacht- und Fleischzerlegebetriebe, Molkereien und Eibetriebe. Sie tritt in sechs Monaten in Kraft. Weiterhin ausständig sind Verordnungen für die Gemeinschaftsverpflegung und für verarbeitete Produkte. Strittig ist, ob auch die Gastronomie dazu verpflichtet werden soll. Eigentlich ist die Lebensmittelkennzeichnung auf EU-Ebene geregelt. Es gibt also nur einen eingeschränkten Spielraum für nationale Regeln. Die „Lückenschluss“-Verordnung wurde von der EU-Kommission im sogenannten Notifikations-Verfahren genehmigt. Für Mückstein „ein erster großer Schritt in Richtung Transparenz. Die Landwirtschaft drängt indes auf mehr Tempo bei den ausstehenden Verordnungen, damit die beiden fehlenden Verordnungen vom Gesundheitsministerium noch heuer in Begutachtung geschickt werden.

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AUTORRed. SN
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