Eigener Weg bei der Mindestsicherung

Die Vorarlberger Landesregierung hat eine Neuregelung bei der Mindestsicherung beschlossen. Einer der Kernpunkte sind neue Richtsätze für Wohngemeinschaften zur Kostendämpfung.

Landeshauptmann Markus Wallner und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker stellten die Neuregelung der Mindestsicherung vor. ©VLK
Landeshauptmann Markus Wallner und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker stellten die Neuregelung der Mindestsicherung vor. ©VLK
Landeshauptmann Markus Wallner und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker haben die Neuregelung bei der Mindestsicherung vorgestellt.
Die Kernpunkte der Änderungen lauten: Kostendämpfung durch neue Richtsätze für Wohngemeinschaften (das betrifft vor allem Flüchtlinge) und durch begrenzte Anerkennung von Wohnkosten, mehr Sachleistungen, Anpassungen im Familienbereich bei den Kinderrichtsätzen und besserer Wiedereinstieg. Die Integrationsvereinbarung wird als Bestandteil der Mindestsicherung verankert. Das jährliche Gesamteinsparungspotenzial beläuft sich auf rund drei Mio. Euro.
Die grundsätzlichen Ziele der Mindestsicherung sowie deren Bezeichnung bleiben bestehen. Das bedeutet, dass am Ziel der Mindestsicherung als Grundlage zur Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung festgehalten wird. Das zweite große Ziel ist der schnellstmögliche Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, betonten Wallner und Wiesflecker. Der Anteil der Mindestsicherungsbeziehenden mit österreichischer Nationalität ist in den vergangenen Jahren relativ konstant geblieben. Der rasante Anstieg der Fälle bzw. Personen in der Mindestsicherung ist auf die Flüchtlingsbewegung zurückzuführen. Die Gesamtausgaben der offenen Mindestsicherung betrugen im Jahr 2010 noch rund 18,1 Mio. Euro. Im Jahr 2016 betrugen die Gesamtausgaben (Land und Gemeinden) mittlerweile 37,5 Mio. Euro. Das ist mehr als eine Verdoppelung innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes.
Die Verantwortlichen auf Landes- und Gemeindeebene zeigen sich da-rüber einig, dass die Mindestsicherung den Gegebenheiten angepasst und weiterentwickelt werden muss. Eine generelle und undifferenzierte Deckelung wird es in Vorarlberg nicht geben. Die Landesregierung hat deshalb folgende Kernpunkte fixiert:
Nähere Infos dazu unter: http://presse.cnv.at/land/dist/vlk-53302.html

- Werbung -
Vorheriger ArtikelAuch das Burgenland präsentiert sich in Berlin
Nächster ArtikelEU-Bürger sollen bei neuer GAP mitreden