Die wichtigsten Tipps für einen sichereren Gebrauchtmaschinenkauf

Beim Kauf von gebrauchten Geräten kann man Geld sparen - oder aber auch später negative, kostspielige Überraschungen erleben. Um das Risiko gering zu halten, sind bei der Anschaffung einige Grundregeln einzuhalten.

Im seriösen Fachhandel wird das Risiko für den Käufer durch die gesetzliche Gewährleistung reduziert. Sie kann allerdings durch Verträge eingeschränkt oder auch ausdrücklich ausgeschlossen werden. ©agrarfoto.com
Im seriösen Fachhandel wird das Risiko für den Käufer durch die gesetzliche Gewährleistung reduziert. Sie kann allerdings durch Verträge eingeschränkt oder auch ausdrücklich ausgeschlossen werden. ©agrarfoto.com
Wenn auch für die meisten Käufer der Anreiz, eine Neumaschine zu erwerben, sehr groß ist, so sollen doch einige Überlegungen für den Kauf einer gebrauchten Maschine in Betracht gezogen werden. Wesentliche Argumente für den Kauf einer Gebrauchtmaschine sind:
geringe jährliche Auslastung bzw. geplante Nutzungsdauer;
Maschinen mit geringer technischer Veralterung;
Kostenvorteil oder Finanzierungsengpass.

Größte Wertminderung bereits hinter sich

Der Kostenvorteil bei der Anschaffung eines Gerätes aus zweiter Hand liegt im meist höheren Gebrauchswert in Relation zum Anschaffungswert. Das bedeutet, dass z. B ein Traktor bereits in den ersten vier Jahren 30 bis 40 Prozent seines Marktwertes einbüßt, auch bei teilweise niedrigen Jahresstundenauslastungen. Dies steht oft in keiner Relation zur tatsächlichen Abnützung bzw. der technischen Alterung. Der unverhältnismäßig hohe Wertverlust wird durch den Erstbesitzer getragen. Bei der Anschaffung als gebrauchte Maschine hat sie diese Wertminderung bereits hinter sich.

Kein Kauf ohne bestimmtes Risiko

Das Risiko ergibt sich bei Gebrauchten dadurch, dass die erwartete oder vom Verkäufer zugesicherte Qualität des Produktes nicht gegeben ist. Beim Kauf über den seriösen Fachhandel schützt die gesetzliche Gewährleistung davor, ein Risiko in Bezug auf versteckte Mängel einzugehen. Letztere sind solche, die der Kunde bei Besichtigung und Probefahrt nicht erkennen konnte. Die Gewährleistung kann vom Händler allerdings bei gebrauchten Geräten eingeschränkt oder auch ausdrücklich ausgeschlossen werden. (Klausel: “Wie besichtigt und Probe gefahren”).
Beim Kauf generell und insbesondere bei Erwerb direkt vom Vorbesitzer muss man das Kaufrisiko selbst einschränken. Vor allem sollte gelten: Kein Kauf ohne gründliche Funktionskontrolle, das betrifft besonders Motor und Getriebe bei selbstfahrenden Maschinen. Die offensichtlichen Mängel muss der Käufer selbst entdecken. Reichen die eigenen Fachkenntnisse nicht aus, so ist es zweckmäßig, einen fachkundigen Begleiter mitzunehmen. Neben dem aktuellen Zustand ist auch das “Vorleben” der Maschine von Bedeutung (zum Beispiel Wartung, Einsatzdauer, Betriebsbedingungen).

Kaufvertrag genau durchlesen

Das Aufsetzen eines schriftlichen Kaufvertrages, in dem Umfang, Inhalt und Gewährleistungszusagen detailliert festgehalten werden, ist dringend zu empfehlen. Bei einem vorgedruckten Formular ist das “Kleingedruckte” auf der Rückseite, die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”, genau durchzulesen, da es mit der Unterschrift unter den Vertrag als verbindlich akzeptiert wird.
Ist eine Gebrauchtmaschine bei einem Händler mit dem Zusatz “Vermittlungsverkauf” oder “Kommissionsverkauf” versehen, so tritt der Händler offiziell nicht als Verkäufer auf. Das Rechtsgeschäft wird zwischen Landwirt und Landwirt abgeschlossen. Bei einem späteren Problem kann der Händler daher nicht belangt werden.

Die Kosten vorher kalkulieren

Bedenken gibt es meist in Bezug auf große und teure Reparaturen, die den günstigen Einkauf unerwartet verteuern können. Hier ist es oft besser, die Reparatur von vornherein einzukalkulieren und möglichst günstig einzukaufen, als sich bei sog. “durchreparierten” Maschinen vom frischen Farbnebel auf altem Rost blenden zu lassen. Belegbare Reparaturen (Motor, Getriebe) und nachweislich durchgeführtes Service erhöhen allerdings stets die Sicherheit für den Käufer, eine gute Wahl zu treffen. Steht eine Gebrauchtmaschine in der engeren Auswahl, ist es daher zweckmäßig, dem Anschaffungspreis die möglichen fälligen Reparaturen und Kosten hinzuzurechnen und mit den Kosten einer Neuanschaffung zu vergleichen. Erweisen sich später die Reparaturen als nicht notwendig, so kann dies als Gewinn verbucht werden.
Doch sogar teure Reparaturen können sich lohnen, wenn sie einem günstigen Anschaffungspreis und entsprechender Nutzungsdauer gegenüberstehen. Ist allerdings die wirtschaftliche bzw. die technische Lebensdauer erreicht, so steigen die Reparaturkosten überproportional an, und ein weiterer Betrieb ist oft unrentabel. Ein Traktor erreicht meist mit 10.000 bis 12.000 Stunden diese Grenze. Ein Einsatz darüber hinaus ist zwar möglich, wirtschaftlich aber oft nicht mehr sinnvoll.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Vor allem beim Kauf von zulassungspflichtigen Maschinen oder Geräten sollte man nicht alleine den mündlichen Angaben des Verkäufers vertrauen. Kontrollieren Sie anhand der Dokumente genau, ob Fahrzeugidentifikationsnummer, Motornummer, Kabinenprüfnummer etc. auch entsprechend übereinstimmen. Stimmt hier etwas nicht überein, so sind Probleme bei der Zulassungsstelle oder bei der nächsten §57a Überprüfung vorprogrammiert. Seien Sie auch speziell bei nachträglichen Aufbauten, wie z. B. Fronthydraulik oder Frontladerkonsole, aufmerksam. Sind diese nicht im Genehmigungsdokument eingetragen, oder kann der fachgerechte Einbau inklusive einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers nicht schriftlich bestätigt werden, muss man als Käufer diese Bestätigungen für die nächste §57a Überprüfung selbst einholen.
Setzen Sie sich mit den Achslasten, der höchstzulässigen Gesamtmasse, der Anhängelast, den Traglasten und höchstmöglichen Geschwindigkeiten der Bereifung (Load­Index/Speedindex) auseinander, um zu erkennen, ob Sie mit dem besichtigten Traktor auch Ihre Geräte und Anhänger gesetzeskonform betreiben können. Lassen Sie sich den Umgang, die Wartung und Pflege genau erklären, hier können Sie spätere eigene Bedienfehler vermeiden und eventuelle Mängel in der Wartung vom Vorbesitzer erkennen. Gut ist es auch immer, Mängel und Beanstandungen schriftlich zu notieren, um diese auch später in die Preisverhandlungen miteinbeziehen zu können. Hierbei können ein ausgemustertes Prüfgutachten oder diverse Checklisten behilflich sein.

Einkauf im EU-Binnenmarkt

Der gemeinsame europäische Markt hat viele Handelshemmnisse aus dem Weg geräumt. Vorsicht ist bei der “Schnäppchenjagd” bei unseren Nachbarn dennoch geboten. Der Import an sich ist problemlos, im Falle eines Rechtsstreits liegt der Gerichtsort aber meist im Ausland. Bei Maschinen mit einem Antriebsmotor bzw. der notwendigen Straßenzulassung ist auch zu bedenken, dass die Unterlagen für die Zulassung in Österreich beigebracht werden müssen. Eventuell notwendige Abgas- und Lärmtests bzw. fehlende Unterlagen zu diesen Bereichen machen eine Zulassung nahezu unmöglich. Es ist dringend anzuraten, vor dem Ankauf Informationen über diese notwendigen Unterlagen für die Einzelgenehmigung bei den technischen Prüfstellen der Landesregierung einzuholen. So kann manch böse Überraschung bei der Genehmigung vorzeitig vermieden werden.

Anmeldung: Traktorkauf im EU-Binnenraum

Vom Verkäufer im Ausland sind einzufordern:
• Kaufvertrag,
• COC (Certification of Confirmity; EU-Betriebserlaubnis),
• Konformitätserklärungen der Hersteller bei ev. nachträglichen Aufbauten wie Druckluftbremse, Fronthydraulik, Frontladerkonsole etc.

Notwendige Schritte zur Anmeldung im Inland sind:
• Mit dem COC wendet man sich an den Generalimporteur oder den Hersteller und lässt sich einen Auszug aus der Genehmigungsdatenbank (Aufwandsentschädigung 180 Euro) machen. Mit diesem Auszug und weiteren üblichen Dokumenten (Lichtbildausweis etc.) kann man direkt zur Zulassungsstelle gehen und das Fahrzeug anmelden.
• Ist das COC-Papier bzw. der Auszug nicht vorhanden, kann man sich nicht gleich an die Zulassungsstelle wenden, sondern muss vorher eine Einzelgenehmigung durchgeführt werden. Hierzu wendet man sich an die Prüfstelle des Landes.

Im Hinblick auf die Verfügbarkeit des COC-Papiers bei Traktoren gilt:
• Baujahr jünger als 2007: COC ist sicher vorhanden.
• Baujahr 2003 bis 2007: COC ist eventuell vorhanden.
• Baujahr älter als 2003: COC existiert nicht.

Maschinen: Keine Prestigekäufe tätigen

Die wirtschaftliche Lage in der Landwirtschaft rechtfertigt keine Prestigekäufe bei Neumaschinen. Bei einer einzelbetrieblichen Investition und bei geringer Auslastung kann bei reiflicher Überlegung die Gebrauchtmaschine eventuell die bessere Lösung sein.

Ing. Christoph Wolfesberger, Ing. Christoph Berndl, LK Niederösterreich

Tipp: Magazin “Gebrauchtmaschinen”

Am 24. November erscheint das neue Gebrauchtmaschinen-Magazin der BauernZeitung. Für Suchende bietet es die perfekte Gelegenheit, das aktuelle Angebot in Österreich zu überblicken. Gleichzeitig ist es mit einer Auflage von mehr als 160.000 Stück die optimale Unterstützung im Verkauf für heimische Händler.
Weitere Informationen für Anzeigenkunden:
http://www.bauernzeitung.at/?+Technik+&id=2500%2C%2C%2C1020
Tipp der Redaktion

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