Der Weg ist das Ziel

Die zeitgemäße Erschließung, wie zum Beispiel von Äckern oder Wäldern, zählt zu den Grundvoraussetzungen für die optimale Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Die Abteilung Ländliche Neuordnung bietet daher eine umfangreiche Palette an Wegebaumaßnahmen an.

Die Aufgaben der Abteilung Ländliche Neuordnung der Agrarbehörde reichen vom Aufbau eines neuen Wegenetzes in Flurneuordnungsgebieten über Einzelmaßnahmen außerhalb klassischer Flurneuordnungsverfahren bis hin zur Regelung des Öffentlichen Gutes – Straßen und Wege in Abstimmung mit der jeweiligen Ortsgemeinde.

Die Agrarbehörde – Vielfältige Aufgaben im ländlichen Raum

Die Möglichkeiten des ländlichen Wegebaus orientieren sich an den Erfordernissen der Bewirtschaftung und den naturräumlichen Gegebenheiten.
Die Abteilung Ländliche Neuordnung widmet sich Wegebaumaßnahmen, die der Neuerschließung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie der Instandsetzung oder Verbesserung des Ausbaustandards bestehender Wege dienen. Hierunter fallen auch der Ausbau und die Verbesserung der Almwegeinfrastruktur, womit zum Erhalt wertvoller Kulturlandschaften beigetragen wird. Ebenso werden kleinräumige Maßnahmen, wie die Wegverlegung bei beengten Hoflagen oder die Errichtung von Viehdurchlässen zur Ermöglichung der Weidenutzung von der Abteilung bearbeitet. Die Errichtung von Ersatzwegen für Bahnübergänge wurden im Rahmen von Verfahren der Agrarbehörde bereits mehrfach erfolgreich umgesetzt.
Die Aufgaben der Abteilung im Bereich des ländlichen Wegebaus liegen in der Planung und Abwicklung der Baumaßnahmen sowie der notwendigen Behördenabstimmung. So werden allenfalls geförderte ökologische Ausgleichsmaßnahmen begleitend abgestimmt und mitgeplant. Bei der Umsetzung unterstützt die Agrarbehörde die Flurbereinigungsgemeinschaft oder einzelne Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Belangen wie zum Beispiel der Förderungen, Vergabeverfahren und Bauüberwachung. Der Wegebau stellt eine große finanzielle Herausforderung für die Betroffenen dar. Das Land Oberösterreich, der Bund und die Europäi­sche Union fördern diese Maßnahmen daher mit öffentlichen Geldern. Zum derzeitigen Stand können Förderhöhen von 40 bis 65 Prozent der anrechenba­ren Kosten in Aussicht gestellt werden. Generell werden von der Abteilung Ländliche Neuordnung Schotterwege, Asphaltwege und Betonspurwege
errichtet. Der Einsatzbereich der unterschiedlichen Wegeaufbauten richtet sich nach der Steilheit des Geländes, dem Zweck der Erschließung und der zukünftigen Nutzungsintensität. Grundsätzlich wird versucht das Ausmaß an versiegelter Fläche möglichst gering zu halten und so werden vorrangig Schotterwege errichtet. Betonspurwege kommen in Steilbereichen und auf Wegen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zum Einsatz. Ortschaftsverbindungswege oder Hofzufahrten werden als Asphaltwege ausgeführt. Bei einer zeitgemäßen Erschließung, die sich an den heutigen Fahrzeugbreiten und Lasten land- und forstwirt­schaftlicher Nutzfahrzeuge orientiert, kommt den Wegbreiten besondere Bedeutung zu. Bei Asphalt- und Schotterwegen stellen Kronenbreiten von 3,50 bis 4,50 Metern förderbare Wegbreiten dar. Die Spurbreiten bei Betonspuren belaufen sich üblicherweise auf 0,80 bis 1,00 Meter.
Neben den eigentlichen Wegebauten können auch Geländeanpassungen oder Maßnahmen zur Lenkung von Ober­flächenwässern bei Starkregenereignissen, wie zum Beispiel bei
Wiesenmulden, Begleitgräben oder Absetzbecken zur besseren Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen beitragen. Solche Maßnahmen werden im Zuge des ländlichen Wege­baus begleitend umgesetzt.

Die Erschließung gilt als eine Grundvoraussetzung

Eine klar geregelte Zufahrt ist Grund­voraussetzung für die geordnete Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken. Sollte eine Erschließung aus verschiedenen Gründen einmal nicht möglich sein, kann Abhilfe mit der Einräumung eines Geh- und Fahrtrechtes geschaffen werden.

Derzeitige Schwerpunkte der Arbeit im Bereich Wegebau

Grundsätzlich verlagert sich das Thema Wegebau immer mehr von der umfassenden Flurneuordnung zu Einzelwegen, die im Interesse einiger Bau­ern oder Bäuerinnen umgesetzt werden. Das beginnt bei der Projektie­rung und Planung, geht über die Bauabwicklung und Förderung und endet bei der Vermessung und Richtigstellung der neuen Wegtrasse im Grundbuch. Im vergangenen Jahr wurde die Abtei­lung mit dem Prob-
lem einiger Biobetriebe konfrontiert, die Schwierigkeiten mit dem Auslauf ihrer Tierbestände haben. Die Abteilung Ländliche Neuordnung kann auch hier behilflich sein. Die Lösung kann eine bauliche Maßnahme, wie zum Beispiel ein Durchlass für Weidevieh unter einer Straße, aber auch der Grundtausch mit anderen im Sinne einer gemeinsamen, besseren Erschließungslösung sein. Im Rahmen von Waldtäuschen ergibt sich auch
die Frage neuer Erschließungswege im Forst, die in Verbindung miteinander (Waldneuordnung und Erschließung) immer stärker nachgefragt werden.

Wege verbinden – Bedeutung des heimischen Wegebaus

Wege galten früher wie heute als Verbindungselemente im ländlichen Raum. Wege machen weit mehr als nur die Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen möglich, sie stellen Verbindungen zwischen Ortsteilen, Gemeinden und Regionen her. Damit schaffen Wegebauten und Anlagen im Rahmen von Flurneuordnungsverfahren einerseits die erforder­lichen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige, nachhaltige Landwirtschaft und können anderseits eine Nutzung für Naherholung und Freizeitsport ermöglichen.

- Bildquellen -

  • Ein Unterbau für einen Schotterweg, ein Betonspurweg und ein Asphaltweg mit einer Wiesenmulde: Land OÖ
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