Theresia Meier nimmt Stellung zu den Auswirkungen der Einheitswerthauptfeststellung, zur Attraktivität des staatlichen Sozialversicherungssystems und zum Ausgleich zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern.
Die Hauptfeststellung der Einheitswerte ist im Gang, die Aussendung der Bescheide durch die Finanzverwaltung zieht sich länger hin als erwartet. Wird das zu einem Problem für die Sozialversicherung?
Theresia Meier: Steuerrechtlich sind die neuen Bescheide per 1. Jänner 2015 wirksam. Für die Sozialversicherung hat man das Inkrafttreten bewusst um zwei Jahre später, also per 1. Jänner 2017 angesetzt. Es ist davon auszugehen, dass der Termin beitragsrechtlich hält. Grundsätzlich ist die Neufeststellung der Einheitswerte wichtig und richtig, damit das System glaubhaft bleibt.
Haben Einsprüche gegen Einheitswertbescheide eine aufschiebende Wirkung bei den SVB-Beiträgen?
Meier: Nein, Einsprüche haben keine aufschiebende Wirkung. Zur Berechnung der Beitragsgrundlage ist ab 1. Jänner 2017 der neu festgestellte Einheitswert heranzuziehen. Sollte Einsprüchen stattgegeben werden, dann erfolgen Korrekturen.
Die Bauern befürchten vor allem eine stark steigende Beitragsbelastung.
Meier: Nach unserer Einschätzung kann die Beitragssumme aufgrund der Neufeststellung um jährlich etwa 30 Mio. Euro steigen. Im selben Atemzug sage ich aber auch, dass im Zuge der Steuerreform 2015/16 bereits mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2016 eine jährliche Beitragsrückerstattung von 15 Mio. Euro vorgesehen ist. Damit werden Härten bei jenen Betrieben abgefedert, deren Einheitswert um mehr als zehn Prozent steigt. Aus verwaltungstechnischen Gründen kann die Erstattung erstmals antragslos zum ersten Quartal 2019 erfolgen. Zu beachten ist, dass diese Rückerstattung nicht (!) die Bemessungsgrundlage für die Pensionen schmälert.
Die Einkommenssituation ist derzeit in vielen Betrieben schwierig. Gibt es Hilfestellungen, damit die Betriebe über die Runden kommen?
Meier: Das Pauschalsystem ist ein Durchschnittssystem und ermöglicht keine Anpassung an die individuelle Einkommenssituation. Wir haben aber mit der Option die Wahlmöglichkeit, Beiträge aufgrund des Einkommenssteuerbescheids zu entrichten.
Wie lautet Ihr Standpunkt in der Debatte um die Höchstbeitragsgrundlage, die vor allem auf dem landwirtschaftlichen Pachtmarkt zu Verwerfungen führt?
Meier: Die Frage der Höchstbeitragsgrundlage können die Bauern nicht alleine lösen. Vor allem in der Pensionsversicherung wären mit höheren Beiträgen auch höhere Leistungen verbunden. Derzeit stehen einem Beitrags-Euro vier Euro an ausbezahlter Pension gegenüber. Die Höchstbeitragsgrundlage wurde heuer außertourlich um 120 Euro monatlich erhöht.
Für den heutigen Beitragszahler lautet die Frage aber: Was werde ich für meine Beiträge herausbekommen, wenn ich selbst in Pension gehe?
Meier: Das ist nicht seriös zu beantworten. Ein Sparbuch sehe ich in den heutigen Zeiten nicht als Alternative zum staatlichen System. Wir merken an den Anfragen betreffend freiwillige Höherversicherung ein starkes Interesse am staatlichen System. Mit Blick auf die Hofnachfolger sind auch Ausgleitmöglichkeiten für die ältere Generation wichtig. Hier haben wir in der SVB derzeit nur das Modell der Hofübergeberversicherung. Wir arbeiten in diesem Punkt an Weiterentwicklungen. Ziel ist, die Hofnachfolger früher hereinzunehmen und ihnen damit eine bessere Absicherung für die spätere Pension zu geben.
Mancher Hofnachfolger arbeitet zunächst außerlandwirtschaftlich und übernimmt den Betrieb dann gar nicht.
Meier: Dieses Argument lasse ich so nicht gelten. Am wichtigsten ist eine bewusste Entscheidung für die Betriebsübernahme; das ist langfristig auf jeden Fall die bessere Grundlage als ein nur halbherziger Entschluss. Häufig erlebe ich, dass wir vor allem durch Partnerinnen und Partner neue Sichtweisen gewinnen. Das bringt neuen Wind, neue Unruhe und vor allem neue Ideen herein. Ich erwarte mir von einem Bauern oder einer Bäuerin, dass sie in ihrer aktiven Zeit auch Verantwortung für ihre Altersvorsorge zeigen.
Interview: Hans Maad
Zur Person: Als SVB-Obfrau einstimmig bestätigt
Ök.-Rätin Theresia Meier, Mutter von drei Kindern, bewirtschaftet gemeinsam mit ihrer Familie einen Rindermastbetrieb im Mostviertel (NÖ).Als aktive Bäuerin ist sie seit bald 20 Jahren in verschiedenen öffentlichen Funktionen engagiert. Seit 2005 tritt sie als Vizepräsidentin der LK NÖ an vorderster Front für die Interessen der Landwirtschaft ein. Den Verwaltungsgremien der bäuerlichen Sozialversicherung gehört Theresia Meier seit dem Jahr 2008 an. Mit 1. Oktober 2012 wurde sie zur Obfrau der SVB gewählt. Am 26. Jänner 2016 hat sie der Vorstand der SVB für eine neue Funktionsperiode von fünf Jahren einstimmig wiedergewählt.