Die Ökosoziale Steuerreform wird am heutigen Donnerstag im Parlament beschlossen und nun schrittweise umgesetzt.

Die Kompensation der CO2-Bepreisung von Diesel für Traktoren und Landtechnik erfolgt mit einer Pauschale je Hektar. Foto: Bridgestone

Die Ökosoziale Steuerreform wird am heutigen Donnerstag im Parlament beschlossen und nun schrittweise umgesetzt.

Speziell der Land- und Forstwirtschaft, generell dem ländlichen Raum, hat die türkis-grüne Bundesregierung eine Entlastung versprochen. Wovon künftig tausende Bäuerinnen und Bauern profitieren werden:

  1. Kompensation der CO2-Bepreisung von Diesel für Traktoren und Landtechnik. Pauschale/Hektar. Ab 2022 kommt eine CO2-Bepreisung beginnend mit 30 Euro pro Tonne. Mit der Einführung einer Kompensation werden deshalb land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Kosten, die durch die Einführung der CO2-Bepreisung entstehen, pauschal pro Hektar, abgegolten.
  1. Sonder-Investitionsprogramm „Energieautarke Bauernhöfe“. Künftig sollen mehr Strom für den Eigenbedarf aus gebäude- und betriebsintegrierten Photovoltaik-Anlagen samt Speicheranlagen bezogen werden. Dafür stehen bis 2025 jährlich 25 Millionen Euro bereit.
  2. Gutschrift der Krankenversicherungsbeiträge
    Eine Gutschrift bei den KV-Beiträgen kommt allen Bäuerinnen und Bauern zugute, deren sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage maximal bei 2.900 Euro liegt. Für die Bäuerinnen und Bauern werden dafür 15,5 Millionen Euro bereitgestellt.
  3. Absenkung des fiktiven Ausgedinges auf 7,5%
    Zur Verbesserung der Lebensbedingungen für unsere bäuerlichen Pensionisten mit niedrigen Pensionen konnte eine weitere Absenkung des fiktiven Ausgedinges von 10% auf 7,5% durchgesetzt werden. Damit werden Bäuerinnen und Bauern mit den kleinsten Pensionen, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, um acht Millionen Euro entlastet.
  4. Offensive „Sauber-Heizen“. Mit je 90 Millionen Euro Direktförderung für „Raus aus Öl und Gas für die Jahre 2022 und 2023.
  5. Befreiung Eigenstromsteuer für erneuerbare Energie. Etwa aus Windrädern. Entlastung bis zu 60 Millionen Euro.
  6. Erhöhung des Familienbonus von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022. Für Kinder ab dem 18. Geburtstag wird der Familienbonus von 500 auf 650 Euro pro Jahr erhöht. Der Kindermehrbetrag je Kind und Jahr wird von 250 auf 450 Euro angehoben.
  7. Regionaler Klimabonus in vier Stufen von jährlich 100 Euro in Wien bis 200 Euro im verkehrstechnisch wenig erschlossenen ländlichen Raum. Für Kinder 50 Prozent-Aufschlag auf den Bonus.
  8. Erhöhung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro.
  9. Öko-Bonus-Investitionsfreibetrag für ökologische Investitionen. Entlastung pro Jahr: 350 Mio. Euro.
  10. CO2-Härtefallregelung. Bis zu 100 Millionen Euro Entlastung für besonders belastete Betriebe.
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