Borkenkäferbekämpfung: Was jetzt gefördert wird

Der Schwerpunkt liegt auf der Verbringung aus dem Wald und dem Errichten von Lagern fernab von Fichtenbeständen.

Die stockende Holzabfuhr bereitet Sorgen. Die Verbringung mit dem LKW wird gefördert.

Waldbesitzer kommen heuer nicht zur Ruhe. Der Fichtenborkenkäferbefall schreitet rasch voran und wird – wenn sich Trockenheit und Niederschlagsdefizit fortsetzen – noch länger Probleme bereiten. „Vor allem die hohe Befallsdichte, das im Wald und am Waldrand lagernde Bloch- und Restholz sowie die stockende Holzabfuhr bereiten Sorgen“, so Agrarlandesrat Max Hiegelsberger.

Er hatte deshalb vergangene Woche Freitag die Vertreter der Forstwirtschaft zu einem Runden Tisch geladen. Gemeinsam wurden sämtliche Möglichkeiten der Förderung über die Ländliche Entwicklung (LE-Mittel) ausgelotet und in einem Zehn-Punkte-Maßnahmenkatalog zusammengefasst. „Die Waldbesitzer müssen jetzt und in den nächsten Wochen laufend ihre Bestände beobachten und bei einem Befall sofort reagieren“, appelliert Landesforstdirektorin Elfriede Moser. Dringend notwendig sei außerdem der rasche Abtransport des Holzes aus dem Wald – und zwar sowohl des Blochholzes als auch des Restholzes. „Wipfelstücke, Äste und Schwachblöche stellen Brutmaterial dar“, so Moser. Intensiv gesucht werde derzeit nach geeigneten Lagerstandorten für das Holz – fernab von Fichtenbeständen. Die Errichtung von Zwischenlagern wird ebenfalls gefördert.

Die zehn Maßnahmen im Überblick

■ Beim Verbringen des Schadholzes aus dem Wald auf Zwischenlager werden die Mehrkosten für den LKW-Transport aus LE-Mitteln mit 80 Prozent der anrechenbaren Kosten gefördert.
■ Durch die Anhebung der Gewichtslimits bei LKW-Transporten von den üblichen 44 Tonnen auf 50 Tonnen bis Ende 2018 soll der Abtransport des Schadholzes beschleunigt werden.
■ Für die Errichtung von Zwischenlagern und Nasslagern liegt der Fördersatz (aus LE-Mitteln) bei 35 Prozent.
■ Die Förderung des Verhackens des Restholzes wird aus Mitteln der Ländlichen Entwicklung (LE-Mittel) im Ausmaß von 80 Prozent der anrechenbaren Kosten unterstützt. Voraussetzung für diese Förderung ist das Verblasen des Hackgutes in den Wald.
■ Einsatz von Mulchgeräten gegen die Borkenkäfermassenvermehrung: Je Hektar wird eine Unterstützung von 1.020 Euro ausbezahlt.
■ Das maschinelle Entrinden des Schadholzes im Wald oder auf Zwischenlagern wird mit einer Förderung von 80 Prozent der Kosten unterstützt.
■ Das Entrinden des Holzes wird in schwer bringbaren Lagen bei Standardkosten von 31,50 Euro je Baum mit 80 Prozent gefördert.
■ Für die Aufarbeitung von Sturmschäden am Wald wird eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds gewährt. Die Schadfläche muss mindestens 0,5 Hektar betragen und kann sich aus Einzelflächen von mindestens 0,1 Hektar Größe zusammensetzen. Die Beihilfen betragen bei erschwerten Bringungsverhältnissen 1.500 Euro je Hektar und bei besonders erschwerten Bringungsverhältnissen 2.000 Euro je Hektar Schadfläche. Die Beihilfen sind über die Gemeinden zu beantragen.
■ Die Vorlage von Fangbäumen wird ebenso gefördert.
■ Langfristig kommt dem Waldumbau in Mischwäldern mit Laubholz, Tanne, Lärche und Douglasie die entscheidende Bedeutung zu. Es werden daher in den nächsten Jahren zusätzliche LE- Förderungsmittel in diesen Bereich verschoben.

Alle Informationen zu Forstförderungen findet man hier.

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