Bioquote: Verrat per Weisung?

Kommentar von Thomas Weber,
Herausgeber von Biorama und Buchautor.

Eigentlich sollte der Anteil an Bioprodukten in den Kantinen des Bundes heuer bereits 30 Prozent betragen. Bis 2030 sind sogar 55 Prozent Bio vorgesehen. Dass diese Ziele erreicht werden, glaubt derzeit kein Mensch.

Noch liegt die Bioquote in der Bundesbeschaffung bei bescheidenen 5 Prozent. Ausgerechnet das Justizministerium sabotiert nun den – verbindlichen – „Nationalen Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung“, den auch das aktuelle Regierungsprogramm bestätigt hat. Aufgefallen ist das einem Mühlviertler Schlachthof und einem Waldviertler Biogroßhändler, weil am selben Tag mehrere Justizanstalten ihre regelmäßigen Biolieferungen abbestellt haben. Dahinter steckt offenbar eine Weisung des SPÖ-geführten Ministeriums, beim Einkauf bewusst Bio auszusparen. 

„Der Einkauf von Biolebensmitteln ist derzeit kein prioritäres Monitoring- und Controllingziel der Generaldirektion für den Strafvollzug“, teilte das Justizministerium dem „Standard“ in sperrigem Amtsdeutsch mit. 

Nun läuft eine parlamentarische Anfrage (der Grünen), ob es wirklich eine Weisung gab, explizit auf Bio zu verzichten. Wenn ja, dann prüft die Organisation „Enkeltaugliches Österreich“ (ETÖ), ob diese vergaberechtlich korrekt ist. „Das Justizministerium verklagen wird nicht lustig“, sagt ETÖ-Sprecherin Barbara Holzer-Rappoldt, „aber das ist eine Option. Immerhin wurden aufgrund der Ankündigungen Investitionen getätigt.“ Biobetriebe sollten ETÖ daher bewusst unterstützen. Denn diese NGO wird zusehends zur wichtigsten Interessenvertretung der Biobranche.

weber@biorama.eu

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  • Weber Thomas: Michael Mickl
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