Vegetationsbedingt kann der erste Schnitt auf DIVSZ-Flächen um fünf bis acht Tage früher erfolgen.

Grünlandbetriebe, die am ÖPUL teilnehmen und mehr als zwei Hektar Mähwiesen bewirtschaften, müssen auf denselben jährlich sieben Prozent Biodiversitätsfläche ausweisen. Ab zehn Hektar gemähtem Grünland sind außerdem auf Feldstücken, die größer als fünf Hektar sind, Biodiversitätsflächen vorzusehen. Für diese Flächen stehen Bauern in der laufenden Förderperiode verschiedene Nutzungsvarianten („Codes“) zur Wahl.

Auflagen für DIVSZ und NAT

Wer sich im aktuellen Mehrfachantrag für die Variante „DIVSZ“, also verspätete erste Nutzung (zeitgleich mit der zweiten Mahd auf vergleichbaren Schlägen), entschieden hat, sollte sich demnächst mit dem heuer zulässigen ehestmöglichen Nutzungszeitpunkt befassen. Dieser wird seit 2020 nach Bezirken über die Internetseite mahdzeitpunkt.at verlautbart. Für Vertragsnaturschutzflächen (vormals WF, nun NAT), die ein fixes Datum für den ersten Schnitt vorgegeben haben, trifft dies ebenso zu.

Vegetation weiter als gedacht

Kürzlich hat die zuständige Betreuungsstelle Naturschutzmonitoring des Österreichischen Kuratoriums für Landtechnik (ÖKL) in einem Webinar die diesjährige Vorverlegungskarte erläutert. „Der Vergleich mit dem extrem warmen Frühjahr 2024 lässt vermuten, dass es heuer kühler sei“, wurde erklärt. Dem sei jedoch nicht so: „Die Entwicklung der Wiesen startete nach dem warmen Februar und März wieder überdurchschnittlich früh.“ Nördlich und südlich des Alpenhauptkammes war die Niederschlagsverteilung allerdings sehr unterschiedlich: „Nördlich der Alpen liegt die Niederschlagssumme derzeit um mehr als die Hälfte unter dem langjährigen Durchschnitt. Südlich hingegen fiel ein Fünftel mehr Regen.“ Im Norden Österreichs erscheinen die Wiesen daher eher lückig, während in den südlichen Bundesländern relativ dichte Bestände dominieren.

Wann Diversitätsflächen ÖPUL-konform genutzt werden dürfen, bestimmen die Ökologen allerdings anhand anderer Parameter. Beobachtet wird in den Regionen nämlich der Entwicklungsstand von Knaulgras und Schwarzem Holunder. Das Rispenschieben bei Knaulgras startete in den wärmsten Lagen heuer Mitte April. Holunder begann ab Anfang Mai zu blühen. „Das Rispenschieben trat damit um mindestens eine Woche früher ein als in den Jahren 2000 bis 2021. Südlich der Alpen waren es sogar mehr als zehn Tage früher“, wurde informiert. Der etwas kühlere Mai habe die Wahl des Mähzeitpunkts nur geringfügig beeinflusst.

Somit können im heurigen Jahr die erwähnten Biodiversitäts- und Naturschutzflächen im Süden Österreichs um sieben bis acht Tage früher genutzt werden. Im Norden der Republik ist eine Vorverlegung um fünf bis sechs Tage möglich.

Die Mähtermine im Überblick:
8 Tage Vorverlegung (ab 7.6.)
7 Tage Vorverlegung (ab 8.6.)
6 Tage Vorverlegung (ab 9.6.)
5 Tage Vorverlegung (ab 10.6.)
Jedenfalls darf spätestens einen Monat nach diesen Terminen gemäht werden.

- Bildquellen -

  • 1.Schnitt Dauerwiese: agrarfoto.com
- Werbung -
AUTORClemens Wieltsch
Vorheriger ArtikelKulturpolitiker mit vielen Visionen und Freude am Schach
Nächster ArtikelWiener Top-Winzer fordern neues DAC-System