Bio Austria: Gentechnikfreiheit Österreichs sichern

In Österreich werden keine gentechnisch veränderten Pflanzen, wie etwa Mais, angebaut. Dem Vorsorgeprinzip entsprechend, müssen auch neue gentechnische Verfahren verpflichtend einem Risikobewertungsverfahren unterzogen und als Gentechnik gekennzeichnet werden, betont Bio Austria.

Die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat ihre Ansicht veröffentlicht, wonach bestimmte neue Gentechnik-Verfahren nicht vom EU-Gentechnik-Recht umfasst sind und daher in nationaler Kompetenz liegen. Bio Austria-Obfrau Gertraud Grabmann erklärte dazu: “Sollten die Richter des EuGH der Einschätzung des Generalanwalts folgen, dann klafft im EU-Gentechnik-Recht eine große Lücke, die rasch geschlossen werden muss. Denn auch neue gentechnische Verfahren können unbeabsichtigte Veränderungen der Erbsubstanz verursachen und bergen damit potenziell Umwelt- und Gesundheitsrisiken. Dem Vorsorgeprinzip entsprechend, müssen daher auch diese neuen gentechnischen Verfahren verpflichtend einem Risikobewertungsverfahren unterzogen und als Gentechnik gekennzeichnet werden. Nur so kann die Wahlfreiheit der Bäuerinnen und Bauern sowie Konsumenten in der Landwirtschaft und im Bereich der Lebensmittel sichergestellt werden.”

Grabmann wies darauf hin, dass der Generalanwalt in dieser Einschätzung nicht das Risiko dieser Technologien bewertet, sondern nur zu dem Schluss kommt, dass es nicht die Absicht war, diese im EU-Recht zu regeln. Der Generalanwalt weist in Bezug auf die Frage der Sicherheit sogar explizit darauf hin, dass “weder der historische Kontext noch die innere Logik der Richtlinien für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) die Auffassung stützten, dass der Unions-Gesetzgeber nur sichere Mutagenese-Verfahren nach dem Stand von 2001 habe ausnehmen wollen”.

Aufgrund der hier konstatierten fehlenden Harmonisierung auf EU-Ebene würde es daher in der Kompetenz der Mitgliedsstaaten liegen, diese Techniken gesetzlich zu regeln. Laut österreichischem Gentechnik-Gesetz ist auch die zur Diskussion stehende, gerichtete Mutagenese (= die Erzeugung von Mutationen im Erbgut von Lebewesen) eindeutig vom Geltungsbereich umfasst. “Österreich muss daher an dieser Auslegung festhalten und gegebenenfalls Impulsgeber beim Schließen der bestehenden Lücken im EU-Recht spielen. Dieser Auftrag ergibt sich alleine aus dem hierzulande klaren gesellschaftlichen Konsens und über alle Parteigrenzen hinweg bestehenden Schulterschluss für ein gentechnikfreies Österreich”, so die Bio Austria-Obfrau.

 

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