Bernhuber: Unverhältnismäßiges Bleischrotverbot der Kommission findet Mehrheit

Das Verbot bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten ist fixiert, ein Einspruch wurde knapp abgelehnt.

Schrotmunition wird in der Nähe von Feuchtgebieten verboten.

“Das Ergebnis ist ernüchternd. Der Kampf ging an eine linke Mehrheit verloren und das ist bedauernswert”, kommentiert ÖVP-EU-Abgeordneter Alexander Bernhuber das Abstimmungsergebnis zum Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten im Plenum des EU-Parlaments. Wie bereits im Umweltausschuss hat sich eine Mehrheit der Abgeordneten für den unverhältnismäßigen Vorschlag der Kommission ausgesprochen. Bernhuber erklärt: “Künftig wird es im Zweifel schon in der Nähe einer Lacke nach dem Regen für Jäger verboten sein, Bleischrot mitzuführen. Denn laut Definition der Kommission ist ‘jede vorübergehende Wasserfläche, unabhängig von ihrer Größe, ein Feuchtgebiet.’ Das ist alles andere als ein praxistauglicher Vorschlag, der jetzt leider eine Mehrheit gefunden hat.”

Quelle: EPPGroup-STzovaras
Alexander Bernhuber

Der EU-Abgeordnete unterstützt das Vorhaben der Kommission grundsätzlich, Bleischrot in Feuchtgebieten zu verbieten. Die Umsetzung kritisiert der Niederösterreicher jedoch stark: “Es handelt sich schlichtweg um einen unausgereiften Vorschlag der Kommission, die vage Definition von Feuchtgebieten bringt Rechtsunsicherheit für die heimische Jägerschaft mit sich. Konkret soll das Verbot im Umkreis von 100 Metern um ein Feuchtgebiet gelten, das eben auch nur eine Lacke nach dem Regen sein kann.

Die Kommission sieht nun eine Übergangszeit von zwei Jahren vor. Sämtliche nationale Gesetze müssen bis dahin entsprechend geändert werden. Neben der Jagd ist auch der Sportschützenbereich massiv betroffen, zum Beispiel die olympische Disziplin des Tontaubenschießens. 

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  • Rauchende Flinte: Luise – stock.adobe.com
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