Bemerkenswertes Urteil gegen Amazon

Der Online-Handel mit Lebensmitteln nimmt zu.

Amazon muss beim Verkauf von frischen Lebensmitteln das Ursprungsland angeben. Das stellte das Oberlandesgericht in München am Donnerstag fest und bestätigte damit ein Urteil des Landesgerichts München. Die Berufung Amazons wurde somit abgewiesen.

Hintergrund des Prozesses war, dass Internetgigant Amazon frische Lebensmittel ohne exakte Angabe des Herkunftslandes verkauft. Am Beispiel von Weintrauben wurde etwa angegeben, dass das Obst aus Italien oder Brasilien oder Indien oder 10 anderen Ländern kommen kann. Festgestellt wurde das bei Testkäufen des Verbraucherschutzvereines Foodwatch, der Amazon letztlich verklagt hat.

Geltendes Recht ist, dass Lebensmittelhändler den Verbrauchern das Land angegeben müssen, in dem das angebotene Obst und Gemüse geerntet wurde. Diese transparente Produktinformation schreibt eine EU-Verordnung zum Schutz der Verbraucher vor.

Harter Schlag für Internet-Gigant

Wie der Informationsdienst “proplanta” mit Verweis auf die “dpa” berichtete, argumentierte die Amazon-Anwältin im Prozess, dass die Angabe von nur einem Ursprungsland im Online-Lebensmittelhandel gar nicht möglich sei – und dass kein einziger Lebensmittel-Onlinehändler die Vorgaben erfülle. Die Kunden würden das auch gar nicht erwarten. Wenn Erdbeeren für ein Fest in drei Wochen bestellt würden, hänge es vom Wetter und der Ernte ab, woher die Ware letztendlich komme, sagte die Amazon-Anwältin.

Beim Oberlandesgericht in München sah man das anders. Die EU-Marktrichtlinie gelte schließlich für alle. Sollte das Amazon-Geschäftsmodell damit nicht funktionieren, müsse der Online-Händler sein Geschäftsmodell eben ändern, erklärte der zuständige Richter.

Laut der Anwältin des Unternehmens wird bei Amazon fresh nun ein konkretes Ursprungsland angegeben. Allerdings könnten Kunden jetzt nur noch drei Tage im Voraus bestellen, das Angebot sei kleiner geworden, und „die Verkaufsmenge ist um über 20 Prozent gesunken“.

Für Amazon dürfte das ein harter Schlag sein. Bisher gibt es in Deutschland noch keine Lebensmittelhändler, die am Online-Verkauf verdienen. Dennoch steigt der Umsatz im Online-Lebensmittelhandel stetig. Alleine in Deutschland gab es 2020 eine Steigerung von 1,6 auf 2,7 Milliarden Euro.

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  • Supermarket Aisle Blurred Background With Laptop Computer And Green Shopping Bag On Wood Table Grocery Online Concept: Piman Khrutmuang - stock.adobe.com
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AUTORred.V.S.
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