Beim Thema Wolf „nichts unversucht lassen“

In seiner Sitzung im Herbst des vergangenen Jahres hatte das Fachkuratorium Wolf-Bär-Luchs festgestellt, dass das Besendern und Vergrämen von Großraubtieren, die nicht sesshaft sind, aussichtslos ist, und eine Entnahme eines Wolfes, der im Tiroler Oberland zahlreiche Nutztiere gerissen hatte, empfohlen. Der entsprechende Abschussbescheid wurde jedoch beeinsprucht und ist nicht in Rechtskraft erwachsen. In seiner letzten Sitzung hat das Fachkuratorium nunmehr empfohlen, trotz aller Schwierigkeiten Vorkehrungen für eine etwaige Besenderung oder Vergrämung von Bären, Wölfen, Luchsen und Goldschakalen zu treffen, indem fachlich geeignete Personen ermächtigt werden, diese Maßnahmen durchzuführen. Die Behörde folgt dieser Empfehlung und wird nunmehr einen entsprechenden Bescheid erlassen. Dieser wird laut Empfehlung des Fachkuratoriums für den Zeitraum von drei Jahren gelten.

LHStv. Josef Geisler meint dazu: „Die Besenderung eines Wolfes ist – und das sagen alle ExpertInnen – ein Glücksspiel. Aber wir lassen nichts unversucht. Mit einem dann bereits rechtskräftigen Bescheid wollen wir rasch eingreifen, wenn es aufgrund des Verhaltens eines Tieres angezeigt ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Raubtier die Scheu vor Menschen verliert oder sich eine Rudelbildung abzeichnen sollte. Es geht aber in keinster Weise darum, jedem Wolf einen Sender umzuhängen. Das ist in der Praxis völlig unmöglich und das gibt auch die FFH-Richtlinie nicht her, die selbst eine Besenderung oder Vergrämung nur sehr eingeschränkt zulässt.“

Geisler weiter: „Es ist keineswegs gesagt, dass eine Besenderung gelingt. Aber mit dieser Vorgangsweise nutzen wir einmal mehr alle Möglichkeiten aus, die wir derzeit haben. Was wir aber wirklich brauchen, ist eine Neubetrachtung der Wolfspopulation im alpinen Raum und mehr rechtlichen Handlungsspielraum seitens der EU. In diesem Sinne treten wir als ARGE ALP auch vereint in Brüssel auf.“

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  • Jagender Wolf: Adobe Stock
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AUTORred. HP
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