MFA-Abwicklung in der BBK ab 27. April wieder möglich

Nachdem in den vergangenen Wochen die Stellung des Mehrfachantrages (MFA) coronabedingt lediglich online möglich war, können Betriebsführer in Oberösterreich ab 27. April wieder die Bezirksbauernkammern (BBK) zur MFA-Abwicklung besuchen. Vorsichtsmaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie optimale Vorbereitung für eine kurze Verweildauer werden aber vorausgesetzt.

Ohne MFA-Termin darf die BBK nicht aufgesucht werden.

Ab Montag, den 27. April 2020, werden in den oberösterreichischen Bezirksbauernkammern (BBK) wieder Mehrfachanträge (MFA) entgegengenommen. Alle Betriebe, die ihren MFA 2020 noch nicht gestellt haben, deren Abgabetermin abgesagt werden musste oder deren Abgabetermin bis 15. Mai geplant war, erhalten neue Einladungen mit dem nun aktuellen
Abgabetermin zugesandt.

Neue Abgabetermine unbedingt einhalten

Die Europäische Kommission hat die Antragsfrist verlängert – für eine fristgerechte Beantragung der Direktzahlungen, ÖPUL oder Ausgleichszulage muss der MFA bis spätestens 15. Juni 2020 gestellt werden. In einigen Dienststellen wird es daher notwendig sein, die Antragsentgegennahme auch auf Freitagnachmittag bzw. Samstag auszuweiten, um mit der Abwicklung bis Mitte Juni fristgerecht fertig zu werden. Abgabetermine sollten daher unbedingt eingehalten werden – eine Verschiebung des Termins ist nur
in wirklich notwendigen Ausnahmegründen vorzunehmen.

Optimale Vorbereitung zwingend notwendig

Die Abwicklung des MFA ist nur unter Einhaltung der Covid-19-Schutzmaßnahmen möglich. Die BBK darf nur mit einer Mund-Nasen-Schutz-Maske betreten werden. Für die Unterfertigung der Verpflichtungserklärung soll ein eigener Kugelschreiber mitgenommen werden.
Die Landwirtschaftskammer OÖ. ersucht die Antragsteller sich gut mit den von der AMA zur Verfügung gestellten Vordruckunterlagen vorzubereiten. Um die Gespräche bei der Antragsbearbeitung auf ein Minimum reduzieren zu können, müssen die Feldstückliste mit den neuen Schlagnutzungen und Schlaggrößen bzw. ÖPUL-Codierung und alle sonstigen Antragsbeilagen, wie z.B. Tierliste, vollständig vorausgefüllt sein.
Für die Neubeantragung von bisher nicht beihilfefähigen Flächen oder Landschaftselementen müssen entsprechende Nachweise (z.B. Fotos) über die Beihilfefähigkeit dieser Flächen bzw. über die Förderfähigkeit der Landschaftselemente dem Referenzänderungsantrag beigelegt werden, daher diese unbedingt auch mitnehmen.
In fast allen Fällen von Pacht- und Flächenkaufgeschäften zwischen MFA 2019 und 2020 ist auch eine Weitergabe (Übertragung) von Prämienrechten (Zahlungsansprüchen) beabsichtigt. Auch dieser gesonderte Antrag ist bis spätestens 15. Juni 2020 abzugeben.
Achtung: Ein allfälliger Bewirtschafterwechsel muss mindestens vier Wochen vor MFA-Abgabe durchgeführt werden.

Mehrfachantrag online stellen

Zudem besteht unter www.eama.at weiterhin die Möglichkeit den MFA 2020 online zu stellen. Für den Einstieg benötigt man die Betriebsnummer und den eAMA-Pin-Code oder eine Handy-Signatur.
Die Onlineantragstellung sollte insbesondere dann problemlos möglich sein, wenn Grundkenntnisse für den Onlineantrag und INVEKOS-GIS vorhanden sind, und wenn sich an der Flächenbewirtschaftung im Vergleich zum MFA 2019 nichts oder nur wenig geändert hat (z.B. wenn es keine Zu- und Verpachtungen oder keine Änderung der Schlageinteilung gibt oder es sich um einen reinen Grünlandbetrieb handelt usw.) und daher kaum eine bzw. keine Digitalisierung notwendig ist.

- Bildquellen -

  • BBK: Agrarfoto.com
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