Quelle: LandTirol
Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler

Jener Wolf mit der Bezeichnung 118MATK, für den das Fachkuratorium zur Beurteilung großer Beutegreifer nach neuerlichem Nachweis die Entnahme empfohlen hat, wurde bei Rissen in St. Sigmund im Sellraintal vom 3. Oktober vergangene Woche genetisch nachgewiesen. „Somit sind die Voraussetzungen für einen Abschuss erfüllt“, erklärt LHStv. Josef Geisler in Bezug auf die Expertise des Fachkuratoriums. Anfang der Woche wurde der Bescheid, mit dem der Wolf für 60 Tage in acht Teiljagdgebieten in den Gemeinden St. Sigmund, Oetz, Silz, Stams und Rietz von der ganzjährigen Schonzeit ausgenommen wird, von Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler unterzeichnet und von der Behörde abgefertigt. Dem vorangegangen waren neben einer Entnahmeempfehlung des Fachkuratoriums zur Beurteilung des Verhaltens großer Beutegreifer für den Wolf 118MATK eine Gefährdungsverordnung der Tiroler Landesregierung für das betreffende Tier.

„Wir haben höchsten Handlungsbedarf, um weitere ernste Schäden abzuwenden“, stellt sich LHStv. Geisler vor die Schafbauern. Der Wolf 118MATK hält sich seit etwa vier Monaten in Tirol auf und hat nachweislich 53 Schafe gerissen und zwei weitere verletzt.

Jägerschaft im Auftrag der Behörde

Der Bescheid wird nunmehr den Jagdausübungsberechtigten in den betreffenden Jagdgebieten zugestellt und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf den Internetseiten des Landes Tirol veröffentlicht. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde erhoben werden. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde wurde allerdings aberkannt.

Mit dem sogenannten Ausnahme-Bescheid wird der Wolf als ansonsten ganzjährig geschontes Tier in einem klar definierten Gebiet und für einen bestimmten Zeitraum von der Schonzeit ausgenommen und zum Abschuss freigegeben.

Im Bescheid wird gutachterlich dargelegt, warum eine Entnahme zur Verhütung weiterer ernster Schäden notwendig ist und keine gelinderen Mittel als die Entnahme ergriffen werden können. Auch das Fachkuratorium hat eine Besenderung oder Vergrämung des betreffenden Wolfes als aussichtslos eingestuft und stattdessen die Entnahme empfohlen.

Die Jagdausübungsberechtigten ersucht LHStv. Geisler um Solidarität mit der Landwirtschaft und um aktive Unterstützung: „Jetzt ist die Jagd am Zug.“ Im Vorfeld geäußerte rechtliche Bedenken der Jägerschaft können ausgeräumt werden. „Die Jägerschaft handelt im Auftrag der Behörde“, so Geisler. Der renommierte Innsbrucker Strafrechtsexperte Univ.-Prof. Andreas Scheil scheidet in einer Expertise an das Land Tirol strafbare Tatbestände und strafrechtliche Konsequenzen für die Jagdausübungsberechtigten aus. Die im Bescheid festgelegten Kriterien etwa hinsichtlich der Gebietskulisse und des Zeitraums müssen natürlich eingehalten werden.

Kampf für Almwirtschaft in Brüssel

Auch wenn nun erstmals eine Abschussgenehmigung für einen Wolf in Tirol erteilt wurde, drängt LHStv. Josef Geisler auf Bewegung in Brüssel. „Unser Regelwerk in Tirol funktioniert und wir nutzen alle Spielräume, die wir als Land haben, aus. Aber solange sich die FFH-Richtlinie nicht in wesentlichen Belangen ändert, wird es in keinem einzigen Bundesland zufriedenstellende Lösungen geben. Wir kämpfen weiter für die Almwirtschaft.“

In Tirol wurden im Laufe des heurigen Jahres bereits 13 verschiedene Wolfsindividuen genetisch nachgewiesen. Zuletzt wurde auch in Trins anhand von Rissen am 6. Oktober ein weiteres männliches Individuum aus der italienischen Population identifiziert. Zwölf der 13 genetisch bestätigten Wölfe sind männlich, zwei davon wurden überfahren. Derzeit liegen dem Land Tirol Anträge auf Entschädigungen für 275 tote und 133 abgängige Tiere vor. Für über 1.300 Tiere, die aufgrund von Wolfspräsenz vorzeitig von den Almen geholt wurden, wurden Ansuchen auf die Beihilfe für Futterkosten gestellt. Eine endgültige Schadensbilanz liegt noch nicht vor, etliche Anträge sind noch ausständig.

- Bildquellen -

  • LandTirolGeislerAlm 187: LandTirol
  • Jagender Wolf: Adobe Stock (Symbolbild)
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AUTORred. HP
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