Aufzeichnen nicht vergessen

AMA-Vorortkontrollen zeigen, dass die erforderlichen schlag- und betriebsbezogenen Aufzeichnungen mangelhaft bzw. nicht vorhanden sind. Mit Sanktionen ist zu rechnen.

Aufzeichnungen mit dem „ÖDüPlan Plus“ einfach auch direkt am Feld erstellen.

Die NAPV verlangt, dass in Gebieten mit verstärkten Aktionen zum Schutz der Gewässer über die Bewirtschaftung betriebsbezogene und schlagbezogene Aufzeichnungen über die Stickstoffdüngung erstellt werden müssen. Die schlagbezogenen Aufzeichnungen sind von jenen Betrieben zu führen, die mehr als fünf Hektar Ackerflächen bewirtschaften oder bei denen auf mehr als zwei Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche Gemüse angebaut wird.

Erträge nachvollziehbar dokumentieren

Weiters muss die schlagbezogene Erntemenge samt Belegen (Wiegezettel) bzw. aus der Ertragsermittlung über (Silo-)Kubatur für Kulturen (ausgenommen Ackerfutterflächen) im betreffenden Jahr schlüssig und für eine allfällige AMA-Vorortkontrolle nachvollziehbar dokumentiert werden, wenn über die Ertragslage „mittel“ hinaus gedüngt wird (ab Ertragslage „hoch 1“). Bei Betrieben, die in einem Anlage 5 Gebiet liegen (z. B. Traun-Enns-Platte) sowie Betriebe, die an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz-Acker“ teilnehmen, ist eine generelle schlüssige Dokumentation der Erntemengen unabhängig der gewählten Ertragslage notwendig. Ebenso ist bei diesen Betrieben der resultierende Stickstoffentzug auf Basis der Entzugsfaktoren je
Kulturart schlagbezogen zu berechnen.

Bestimmungen bei Feldmieten beachten

In Gebieten gemäß Anlage 5 gelegene Betriebe haben für Zwischenlagerungen von Stallmist in Form von Feldmieten den Zeitpunkt der Errichtung, die Bezeichnung des Schlages bzw. des Feldstückes sowie den Zeitpunkt der Räumung aufzuzeichnen.

Aufzeichnungen rechtzeitig erstellen

Die schlagbezogene Dokumentation von Anbau, Stickstoffdüngung, Bewässerung und Ernte hat jeweils zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zu erfolgen. Diese Aufzeichnungen können für vergleichbare Schläge zusammengefasst werden. Die Aufzeichnungen sind sieben Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde zu übermitteln. Nicht zu vergessen ist auch eine lückenlose Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen.

ÖDüPlan Plus hilft

Der österreichische Düngeplaner „ÖDüPlan Plus“ (ödüplan.at) steht speziell für Betriebe, die schlagbezogene Aufzeichnungen erstellen müssen, als kostengünstiges Werkzeug zum einmaligen Preis von 220 Euro für die aktuelle GAP-Periode zur Verfügung.

- Bildquellen -

  • 10 18 Aufzeichnungen: BWSB/Wallner
- Werbung -
AUTORDi Thomas Wallner
Vorheriger ArtikelJessernigg stellt Tätigkeit demnächst ein
Nächster ArtikelBenzin oder Akku gefällig?