Auch bei der Afrikanischen Schweinepest ist Prävention ganz entscheidend.
Die Ausbreitung der „Afrikanische Schweinepest “ ist in der Schweinebranche allgegenwärtiges Thema. So war auch das Interesse an einem Webinar der Hagelversicherung dazu groß.
 

Mehr als 200 Teilnehmer folgten den Ausführungen einer Expertenrunde über die aktuelle Seuchengefahr.

Nachdem im Jahr 2007 die Afrikanische Schweinepest (ASP), vermutlich per Schiff aus Afrika, nach Georgien eingeschleppt wurde, breitete sich die Tierkrankeit von dort kontinuierlich weiter aus. 2014 wurden erste ASP-Fälle bei Wildschweinen und Ausbrüche bei Hausschweinen in Osteuropa festgestellt. 2017 erreichte  die Krankheit erstmals die Tschechische Republik, im September 2018 auch Belgien. Im November 2019 traten erste ASP-Wildschweinfälle in Westpolen auf, im vergangenen September hat die Seuche Deutschland erreicht. Die ASP wurde bei einem Wildschweinkadaver in Brandenburg bestätigt, Ende November auch in Sachsen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung wurden Restriktionszonen eingerichtet und Wildschweinbarrieren errichtet. Verschleppt werde der Erreger in Europa durch das Schwarzwild und menschliches Handeln, betonte Carola Sauter-Louis vom Friedrich-Loeffler-Institut in Deutschland.

Der Ostdeutsche Christoph Schulz betreibt in Atterwasch einen 800 Hektar-Betrieb mit 120 Mutterkühe, 250 Mastschweine sowie 30.000 Masthühnern und 700 Legehennen samt eigener, EU-zertifizierte Schlachtstätte mit Verarbeitung und Verkauf ab Hof. Die Afrikanische Schweinepest, aber auch andere Tierseuchen machen ihn nachdenklich. Der ASP-Fund in Brandenburg  führte prompt zu einem Stillstand auf seinem Hof: Felder konnten nicht bewirtschaftet, die Ernte nicht eingebracht werden. Ein Teil seiner Mitarbeiter musste nicht wegen Corona, sondern aufgrund der ASP in Kurzarbeit. Anders als in anderen Wirtschaftsbereichen nach dem Lockdown könne man nach einem solchen Stillstand „nicht einfach wieder das Licht andrehen“, meinte Schulz.

Laut Andrea Höflechner-Pöltl sei Österreich „für den Ernstfall gerüstet“. Laut der Vertreterin des Gesundheitsministeriums komme die Veterinärverwaltung im Ministerium in einem dreistufigen Prozess ihrer Verpflichtung nach, die persönlichen und wirtschaftlichen Schäden durch die ASP nach Möglichkeit zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten. Die gesetzten Maßnahmen der Seuchenprävention, allen voran die gezielte Information aller beteiligten Personenkreise, aber auch eine ständige Beobachtung der internationalen Seuchenlage sowie vorbereitende Übungen, sollen die Sensibilität für das Risiko steigern helfen. Je länger sich eine Tierseuche unentdeckt ausbreiten könne, umso schwerwiegender seien die Schäden, so Höflechner-Pöltl.

Ähnlich argumentiert auch Oberösterreichs Agrarlandesrat und Bauernbund-Obmann Max Hiegelsberger, der sich für den Ausbau der Tierseuchenversicherung samt öffentlicher Prämienbezuschussung eingesetzt hat: „Alle verantwortlichen Akteure müssen im Vorfeld abgestimmt sein. Nur dann wird es möglich sein, die Seuche auch schnell wieder unter Kontrolle zu bekommen.“

Auch die Seuchenfrüherkennung durch aktive  Überwachung der Schweinegesundheit ist von großer Bedeutung. Eine interdisziplinäre Expertengruppe wurde schon vor einigen Jahren eingerichtet, um alle Aspekte dieser herausfordernden Tierseuche abzudecken. Das Wissen und die Erfahrungen dieser Gruppe sind in einem Krisenplan abgebildet, der im Seuchenfall den strukturierten Ablauf der Bekämpfung sicherstellt.

Steiermarks oberster Landesveterinär Peter Wagner erläuterte die Zuständigkeiten beim Auftreten von ASP. Während die Zuständigkeiten bei Ausbrüchen im Hausschweinebestand gemäß der Afrikanischen Schweinepest-Verordnung klar geregelt sind, bedarf es bei Ausbrüchen im Wildschweinbestand durch europarechtliche Vorgaben dringend einer Anpassung der Wildschweine-Schweinepestverordnung. Zusätzlicher Rechtsanpassungsbedarf ergebe sich angesichts des per 21. April 2021 in Kraft tretenden, unmittelbar anwendbaren EU-Tiergesundheitsrechts und einer zu erwartenden EU-Durchführungsverordnung zur ASP.

Birgit Kaltenböck vom Amt der OÖ. Landesregierung erläuterte die wichtigsten Vorbereitungen für schweinehaltende Betriebe auf einen Seuchenausbruch im Wildschweinebestand. Die Vorgaben der Schweinegesundheits-Verordnung sind dann Grundvoraussetzung für das Inverkehrbringen von Schweinen.

Laut Johann Schlederer, Geschäftsführer der Schweinebörse, habe die ASP die Schweinepreise weltweit massiv beeinflusst und in den jeweils betroffenen Ländern zu massiven Preiseinbußen unmittelbar nach Bekanntwerden eines Ausbruchsfalles geführt. Umgekehrt gebe es auch Gewinner dieser schlimmen Tierseuche. Die durch die ASP in Asien ausgelöste globale Verknappung der Schweinefleischversorgung brachte den westeuropäischen Schweinebauern ab dem Frühjahr 2019 ein Jahr lang „einen überraschenden Geldsegen.“ Mit Corona und dem ersten ASP-Fall in Deutschland sei dies aber längst wieder vorbei.

Max Hörmann von der LK Österreich appellierte an die Landwirte, alle Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben zur Vorbeugung unbedingt umzusetzen. Dazu zählt, die Ställe, Ausläufe, Futter- und Strohlager möglichst wildschweinedicht absichern. Im Seuchenfall gebe es nach Keulung eine Basisentschädigung durch den Staat, ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko bleibe aber beim Betrieb.

Eine Abhilfe schafft die Ertragsschadenversicherung. Dazu Michael Zetter von Österreichischen Hagelversicherung: „Eine solche Versicherung kann einen Schaden nicht zu 100 Prozent abdecken, schon gar nicht den emotionalen, wenn Tiere gekeult werden müssen. Die Betriebe haben aber erkannt, dass ein Seuchenausbruch die Existenz gefährden kann.“ Dank der Prämienförderung durch Bund und Länder sei eine Versicherung für jeden Betrieb leistbar, so Zetter. Dazu Hiegelsberger: „Unser international herzeigbares Private Public Partnership unterstützt die Betriebe maßgeblich, Vorsorge zu betreiben.“ Die Schweinehalter seien sich jedenfalls der Gefahr bewusst. „Mittlerweile sind 70 Prozent der Mastschweine bei uns als größtem Tierversicherer Österreichs abgesichert“, berichtete Kurt Weinberger, Vorstandschef der Hagelversicherung.

Für den Menschen ist das ASP-Virus ungefährlich. Es besteht keinerlei Gefahr für die Gesundheit des Menschen sowohl im Kontakt mit Schweinen als auch beim Verzehr von Fleisch und Wurst.

Das Webinar zum Nachhören unter www.hagel.at

red. BW
Online-Einpflege: MS

 

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