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Vorarlberg: Präsentation der Bibermanagementverordnung

Die Vorarlberger Landesregierung präsentierte am 24. Juli 2026 die neue Bibermanagementverordnung (BMVO). Damit schafft das Land Vorarlberg erstmals eine umfassende und praxistaugliche gesetzliche Grundlage für den Umgang mit dem Europäischen Biber.

Ziel ist es, Konflikte im Zusammenleben von Mensch und Biber zu reduzieren. Dafür wurde zusätzlich zur Verordnung der landesweite Leitfaden „Bibermanagement in Vorarlberg“ erstellt, der Betroffenen – von Privatpersonen über Gemeinden bis zu Betrieben – eine wichtige Orientierung und Handlungssicherheit bietet. Landesrat Christian Gantner und Bürgermeister Gerd Hölzl (Koblach) gaben heute einen Einblick in die Inhalte der neuen Verordnung. Landesrat Gantner betonte: „Nichts ist frustrierender, als ein Problem zu haben, es aufzuzeigen und dann zu hören: ‚Da können wir nichts machen‘. Genau das haben wir mit der neuen Bibermanagementverordnung und dem Leitfaden geändert. Wir geben den Betroffenen ein konkretes und rechtssicheres Werkzeug in die Hand. Damit können Konflikte rascher und praktikabel gelöst werden – mit Augenmaß, im Sinne des Artenschutzes und zum Schutz unseres Lebens- und Siedlungsraums.“

Die Verordnung ist eine Antwort auf zahlreiche Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie auf konkrete Erfahrungen und Forderungen aus der Praxis. Sie ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Politik, Expertinnen und Experten der Abteilungen des Landes, betroffenen Gemeinden und Bauhöfen sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren. Damit wird erstmals eine klare und rechtssichere Grundlage für den Umgang mit dem Europäischen Biber (Castor fiber) geschaffen. Die Verordnung geht am kommenden Montag, 27. Juli 2026, für sechs Wochen in die Begutachtung und soll künftig eine verlässliche Orientierung für Bürgerinnen und Bürger, Betriebe, Bauhöfe, Gemeinden und Land bieten.

Entwicklung der Biberpopulation in Vorarlberg

Der Europäische Biber galt in Vorarlberg rund 350 Jahre lang als ausgestorben. Seit 2006 ist seine Rückkehr nach Vorarlberg dokumentiert. Die Population hat sich seither dynamisch entwickelt – aktuell leben rund 400 Biber im Land, Tendenz steigend. Die Tiere haben sich insbesondere im Rheintal, Leiblachtal und Teilen des Bregenzerwalds ausgebreitet, auch im Walgau liegen erste Nachweise vor.

Durch seine Aktivitäten wie Dammbau und das Fällen von Bäumen fördert der Biber eine hohe Artenvielfalt und schafft und gestaltet Gewässerlebensräume. Zu den Ökosystemleistungen gehören die Verbesserung der Wasserqualität, Wasserretention durch Aufstauen und die Schaffung von Lebensräumen für viele andere Arten. Mit der zunehmenden Ausbreitung und positiven Bestandsentwicklung gehen jedoch auch vermehrt Konflikte zwischen menschlichen Nutzungsinteressen und Biberaktivitäten (Dammbau, Grabaktivitäten, Nagen und Fällen von Gehölzen sowie Fressen von Feldfrüchten oder Gartenpflanzen) einher.

Typische Schäden sind Überflutungen und Vernässungen land- und forstwirtschaftlicher Flächen, Beeinträchtigungen von Hochwasserschutz- und wasserbaulichen Anlagen, Fraßschäden an Gehölzen und Kulturen sowie instabile Uferböschungen. Biberdämme können zudem an regulierten Gewässern – insbesondere während der Niederwasserperiode – die Wanderung der Fische behindern und die Funktion von Fischaufstiegshilfen einschränken. Für Land- und Forstwirtschaft, Siedlungsraum und Infrastruktur entstehen durch die Aktivitäten der Biber teils erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Belastungen.

Um Konflikte möglichst gering zu halten und gleichzeitig den Schutz des Bibers zu gewährleisten, wurde in Vorarlberg bereits 2002 ein Bibermanagement eingerichtet. Konfliktfälle mussten bisher einzeln bewilligt und gelöst werden. Das führte zu Unsicherheiten, langen Verfahren und hohem Verwaltungsaufwand. Nach zahlreichen Rückmeldungen und Forderungen aus der Praxis kommt die neue Verordnung nun der Forderung nach einer zentralen Regelung nach und schafft einen landesweit einheitlichen und transparenten Rahmen. Sie stellt sicher, dass Maßnahmen nicht willkürlich, sondern nach klaren Kriterien und unter Wahrung des Artenschutzes gesetzt werden.

„Wir wollen ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben von Menschen und Bibern ermöglichen. Dafür müssen wir dort Lösungen anbieten, wo der Biber derzeit zu Problemen führt. Akzeptanz entsteht nur, wenn die Sorgen der Betroffenen und die entstandenen Schäden ernst genommen werden und in Konfliktfällen konkrete Handlungsmöglichkeiten bestehen. Um alle Interessen bestmöglich zu berücksichtigen, braucht es einen klaren, einheitlichen und praxistauglichen Rechtsrahmen, an dem sich die Betroffenen orientieren können. Die neue Verordnung und der begleitende Leitfaden setzen genau hier an“, so Gantner.

Ziel und Inhalte der Verordnung

Die neue Biberverordnung schafft einen klaren rechtlichen Rahmen für das Bibermanagement in Vorarlberg. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und ernste Schäden zu verhindern, ohne den günstigen Erhaltungszustand der Biberpopulation zu gefährden.

Im Mittelpunkt steht ein stufenweises Bibermanagement: Vorrang haben Information, Beratung und Präventionsmaßnahmen wie der Schutz von Gehölzen, die Sicherung von Ufern oder Maßnahmen gegen Verklausungen. Erst wenn diese nicht ausreichen oder nicht zumutbar sind, sind Eingriffe in den Biberlebensraum oder – als letztes Mittel – in die Biberpopulation zulässig. Für Entnahmen gelten strenge Voraussetzungen, zeitliche Einschränkungen sowie festgelegte Kontingente.

Gemeinden, Bauhöfe sowie Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erhalten durch die Verordnung und den Leitfaden mehr Rechtssicherheit und Orientierung bei der Umsetzung zulässiger Maßnahmen. Das Land unterstützt das Bibermanagement mit Beratung, Monitoring und Förderungen für Präventionsmaßnahmen.

„Wenn ein Biberdamm ein Gewässer aufstaut, Flächen überflutet oder Schäden im Siedlungsgebiet drohen, wenden sich die Menschen verständlicherweise zuerst an die Gemeinde. Sie erwarten zu Recht, dass die Gemeinden und die Bauhöfe rasch helfen können. Bisher war jedoch oft unklar, welche Maßnahmen zulässig sind und wer sie durchführen darf. Die neue Verordnung des Landes gibt uns die notwendige Rechtssicherheit, der neue Leitfaden die konkrete Orientierung für die Praxis. Er zeigt Gemeinden, Bauhöfen und Betroffenen, was sie selbst tun dürfen und wann fachliche Unterstützung notwendig ist. Damit können wir früher reagieren, Schäden möglichst verhindern und zugleich wieder mehr Akzeptanz für den Biber schaffen“, so Bürgermeister Gerd Hölzl.

Die Verordnung gilt zunächst bis Ende 2028. Bis dahin werden ihre Auswirkungen sowie die Entwicklung der Biberpopulation laufend evaluiert.

„Die Regelungen sind nicht willkürlich, sondern ausgewogen und fachlich fundiert. Wir halten das Gleichgewicht zwischen Artenschutz und dem Schutz des Siedlungsraums“, unterstrich Gantner. „Ich danke allen, die an der Entwicklung der Verordnung und des Leitfadens beteiligt waren und künftig an der Umsetzung des Bibermanagements mitwirken. Die breite und konstruktive Zusammenarbeit war und ist entscheidend. Gemeinsam haben wir Lösungen gefunden, die für Mensch und Natur tragfähig sind“, so der Landesrat abschließend.

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