Seit März wurde im Bezirk Landeck mehrmals ein Bär nachgewiesen. Laut Land Tirol gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass sich das Tier gezielt Menschen oder Siedlungsgebieten nähert. Eine Verordnung auf Antrag von LH-Stv. Josef Geisler schafft nun die rechtliche Grundlage, um bei Bedarf eine Vergrämung und Besenderung anordnen zu können.
Acht Nachweise im Bezirk Landeck
Im Bezirk Landeck wurde im heurigen Jahr bisher acht Mal ein Bär nachgewiesen. Neben Aufnahmen von Wildkameras und Videos wurden auch Spuren, Haarproben und eine Losung dokumentiert. Zuletzt gab es Ende Juni bei einem gerissenen Schaf auf einer Alm im Gemeindegebiet von Nauders den konkreten Verdacht auf die Beteiligung eines Bären. Die Ergebnisse der entnommenen Proben stehen derzeit noch aus.
Nach derzeitigem Kenntnisstand belegen die aktuellen Nachweise laut Land Tirol die Präsenz eines Bären. Die Anwesenheit weiterer Bären sei auf Basis der bisherigen Nachweise sehr unwahrscheinlich.
Keine Nähe zu Siedlungsgebieten
Alle bisherigen Nachweise lagen laut Land weit entfernt von Siedlungsgebieten. Derzeit gebe es keine Hinweise, dass sich der Bär Menschen oder dem Siedlungsraum gezielt nähere. Gleichzeitig nehme die Tiroler Landesregierung die Sorgen der Bevölkerung und der Almwirtschaft sehr ernst.
Auf Antrag von LH-Stv. Josef Geisler wurde daher am Donnerstag eine Verordnung erlassen. Sie schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um im Bedarfsfall eine Vergrämung und Besenderung eines Bären in diesem Gebiet zu veranlassen. Die Verordnung ist mit Kundmachung in Kraft getreten und gilt für acht Wochen.
Monitoring wird intensiviert
Der genaue Aufenthaltsort des Bären ist derzeit nicht bekannt. Deshalb sollen in einem ersten Schritt die Monitoring-Maßnahmen unter enger Einbindung der Jägerschaft weiter intensiviert werden, etwa durch den Einsatz von Wildkameras.
Auf Grundlage der Verordnung kann ab Mitternacht in den festgelegten Jagdgebieten im Bezirk Landeck unter bestimmten Voraussetzungen im Bedarfsfall jederzeit eine Vergrämung autorisiert oder angeordnet werden.
Unter Vergrämung versteht man Maßnahmen, die darauf abzielen, ein Tier gezielt abzuschrecken und ihm beizubringen, dass die Nähe des Menschen unangenehm oder gefährlich ist, ohne es zu verletzen oder zu töten. Laut Verordnung zählen dazu Lichtreize in Verbindung mit akustischen Signalen, Gummigeschosse oder Knallkörper.
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