Seit August 2025 steht Sikawild auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten. Nach Ablauf der Übergangsfrist im August 2027 darf es grundsätzlich weder gehalten noch gezüchtet oder vermarktet werden. Österreichweit sind circa 6.000 bis 7.000 Tiere auf etwa 250 landwirtschaftlichen Betrieben betroffen – knapp ein Drittel davon alleine in Oberösterreich.
Lösung für bestehende Betriebe notwendig
Welche Folgen das haben könnte, zeigt sich am Betrieb der Familie Schlager aus Rutzenmoos im Bezirk Vöcklabruck, auf dem erst vor ein paar Jahren auf Sikawildhaltung mit Direktvermarktung umgestellt wurde. Mehr als 200.000 Euro flossen in Gehege, Stallungen sowie einen Schlacht- und Zerlegeraum. „Dass nun ein Verbot droht, ist für uns wirtschaftlich und emotional eine enorme Belastung“, sagt Sikawildhalter Markus Schlager.
LKOÖ-Präsident Franz Waldenberger fordert daher eine Ausnahmeregelung: „Viele Betriebe haben auf Basis der geltenden Rechtslage erhebliche Investitionen getätigt und neue Einkommensstandbeine aufgebaut.“ Es brauche daher eine praktikable Lösung für die bestehenden Betriebe.
Eine kurzfristige Umstellung auf andere Wildarten sei in vielen Fällen nicht möglich, da entsprechendes Tier- beziehungsweise Zuchtmaterial fehle. „Die Betriebe brauchen Planungssicherheit und ausreichend Zeit, um wirtschaftliche Schäden zu vermeiden“, erklärt Bernadette Watzenböck, Obfrau der landwirtschaftlichen Wildtierhalter Oberösterreich und Salzburg, die im Falle einer negativen Entscheidung zudem erhebliche Marktverwerfungen befürchtet.
Bauernbund-Antrag brachte Stein ins Rollen
Der OÖ Bauernbund brachte bereits im März 2026 einen Resolutionsantrag in die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich ein, der den Stein bundesweit ins Rollen brachte. Gefordert werden eine nationale Lösung und eine Ausnahmegenehmigung auf Basis der EU-Verordnung.
„Mir ist es ein Anliegen, dass das Sikawild bleibt und die bestehenden Betriebe weiter wirtschaften können“, betont Landwirtschaftskammerrätin Margareta Hüthmair. Gerade auf Steillagen und extensiv geführten Flächen eigne sich die Tierart besonders gut.
Bauernbund-Direktor Wolfgang Wallner sieht in der Sikawildhaltung „einen wichtigen Einkommenszweig und ein Beispiel für erfolgreiche Diversifizierung“.
Auch der heimische Wildfleischmarkt bietet Potenzial. Dem Bedarf von 9.000 Tonnen stehen derzeit rund 4.000 Tonnen Produktion aus Jagd und Wildtierhaltung gegenüber.
Landwirtschaftskammerrat Josef Kogler verweist auf die Besonderheiten der Gehegehaltung: „Unsere Betriebe produzieren hochwertiges regionales Wildfleisch und haben viel Know-how aufgebaut.“
Gute Aussicht auf Ausnahmeregelung
Das EU-Recht sieht Ausnahmen vor, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse nachgewiesen werden kann. Bis zum Ende der Erhebungsfrist am 10. August haben sich 203 der 250 Betriebe gemeldet. Die Daten sollen jetzt im September gemeinsam mit dem österreichischen Antrag an die EU-Kommission übermittelt werden. Mit einer Rückmeldung aus Brüssel wird im Frühjahr gerechnet.
Sollte die Ausnahme ausbleiben, wird der Schaden für die 203 gemeldeten Betriebe auf rund 30,3 Millionen Euro geschätzt, für Oberösterreich auf 13,4 Millionen Euro. Waldenberger fordert für diesen Fall eine Verlängerung der derzeit zweijährigen Übergangsfrist.
Hans-Peter Pfeffer, Bundesobmann der Wildhalter, schätzt die Chancen auf eine Ausnahmegenehmigung aktuell sehr hoch ein: „Wir sind zuversichtlich, dass eine positive Lösung möglich ist.“
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