Weinlese in der Wachau

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Weinrecht: Rechnungshof fordert Reform

Das österreichische Weingesetz soll nach Ansicht des Rechnungshofs dringend überarbeitet werden.

Der Rechnungshof hat die staatliche Qualitätssicherung bei Wein für den Zeitraum von 2021 bis Mitte 2025 geprüft. Das Ergebnis: Weder die Kontrollsystematik noch das nationale Weinrecht wurden ausreichend an Entwicklungen im Weinsektor und an geltendes EU-Recht angepasst. Die rund 35 nationalen Verordnungen seien teilweise veraltet.

Kritik übt der Rechnungshof auch an der Organisation der Kontrollen. Zuständig seien die Bundeskellereiinspektion, das Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt und das Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg. Die beiden Bundesämter erfüllen teilweise dieselben Aufgaben, arbeiten jedoch mit unterschiedlichen IT-Systemen. Eine ausreichende Abstimmung innerhalb des Landwirtschaftsministeriums habe gefehlt.

Kontrolllücken festgestellt

Auch bei der Qualitätssicherung sieht der Rechnungshof Verbesserungsbedarf. Qualitätsweine werden zwar bei der Vergabe der staatlichen Prüfnummer vollständig analytisch und sensorisch untersucht. Ob die Produktspezifikationen, etwa zur Herkunft oder zur erzeugten Weinmenge, eingehalten werden, wird dabei jedoch nicht überprüft. Diese Angaben beruhen ausschließlich auf den Eigenangaben der Antragsteller.

Zudem setze Österreich eine EU-Vorgabe bisher nicht um. Seit April 2024 dürfen Anträge für geografische Angaben und Änderungen an Produktspezifikationen nur mehr von Erzeugervereinigungen gestellt werden. Solche Vereinigungen gibt es im österreichischen Weinbereich jedoch nicht. Stattdessen übernehmen regionale Weinkomitees diese Aufgaben, in denen nicht alle betroffenen Erzeuger vertreten sind.

Der Rechnungshof empfiehlt deshalb, die Weinkomitees rasch durch Erzeugervereinigungen zu ersetzen.

Das Landwirtschaftsministerium hat gemeinsam mit dem Weinbauverband bereits 2024 mit der Überarbeitung des Weinrechts begonnen. Eine vollständige Neufassung soll dem Vernehmen nach demnächst vorliegen.

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