Vorsicht bei Urlaubssouvenirs: Drei Tonnen Pflanzen und Obst am Flughafen Wien beschlagnahmt

Mit Beginn der Urlaubssaison erinnern Behörden an die Einfuhrbestimmungen für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern. Am Flughafen Wien wurden heuer rund drei Tonnen Obst, Gemüse, Schnittblumen und lebende Pflanzen ohne die erforderlichen Pflanzengesundheitszeugnisse beschlagnahmt.

v.l.n.r. Günther Ofner, Barbara Eibinger-Miedl, Roland Karner, Norbert Totschnig

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Mit der steigenden Zahl an Urlaubsreisen nimmt auch das Risiko zu, dass Schädlinge oder Pflanzenkrankheiten unbeabsichtigt nach Europa eingeschleppt werden. Darauf machten Vertreter des Landwirtschaftsministeriums, des Finanzministeriums, der AGES, des Bundesamtes für Verbrauchergesundheit und des Flughafens Wien im Zuge der EU-Kampagne #PlantHealth4Life aufmerksam. Nach Angaben des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes wurden im ersten Halbjahr 2026 am Flughafen Wien 486 Beanstandungen bei der Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen registriert. Besonders häufig führten Reisende Mangos und Zitrusfrüchte mit, daneben wurden regelmäßig Melanzani, Gurken und Äpfel aufgegriffen. Insgesamt beschlagnahmte der Zoll seit Jahresbeginn rund drei Tonnen Obst, Gemüse, Schnittblumen und lebende Pflanzen.

Pflanzengesundheitszeugnis meist verpflichtend

Für nahezu alle Pflanzen und viele Pflanzenerzeugnisse aus Nicht-EU-Staaten ist bei der Einreise in die Europäische Union ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich. Bestimmte Pflanzen und Pflanzenteile dürfen überhaupt nicht eingeführt werden. Die Kontrollen erfolgen an der ersten EU-Eintrittsstelle durch den Amtlichen Pflanzenschutzdienst, in Österreich an den Flughäfen Wien, Graz und Linz. Die Behörden weisen darauf hin, dass selbst kleine Mengen oder einzelne Pflanzen als Urlaubssouvenir ein Risiko darstellen können. Über eingeschleppte Schadorganismen können neue Pflanzenkrankheiten verbreitet werden, die sowohl landwirtschaftliche Kulturen als auch heimische Ökosysteme gefährden.

Bedeutung für Landwirtschaft und Biodiversität

Aus Sicht der AGES ist die Pflanzengesundheit eine zentrale Voraussetzung für stabile Ökosysteme, den Erhalt der Biodiversität und die Versorgung mit sicheren Lebensmitteln. Deshalb setzen Behörden neben Kontrollen verstärkt auf Information und Prävention. Die EU-Kampagne #PlantHealth4Life soll das Bewusstsein für die Risiken der Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen stärken. Neben phytosanitären Vorschriften sind bei manchen Mitbringseln auch Artenschutzbestimmungen zu beachten. Geschützte Tier- und Pflanzenarten unterliegen den internationalen CITES-Regelungen und dürfen vielfach nur mit entsprechender Genehmigung eingeführt werden.

Neben Pflanzen kontrollieren die Behörden auch Lebensmittel und lebende Tiere. Im ersten Halbjahr 2026 wurden laut Bundesamt für Verbrauchergesundheit 839 Beanstandungen bei Tieren und tierischen Produkten registriert. Dabei wurden insgesamt knapp 9,5 Tonnen Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Eier und Honig beschlagnahmt.

Behörden appellieren an Reisende

Am Flughafen Wien werden jährlich rund 32 Millionen Passagiere abgefertigt. Täglich passieren etwa 50.000 Gepäckstücke und 13.000 Pakete die Kontrollstellen. Nach Angaben des Zolls werden im Reiseverkehr jährlich mehr als 5.000 Kontrollen durchgeführt.

Die Behörden empfehlen Reisenden, sich bereits vor Urlaubsantritt über die geltenden Einfuhrbestimmungen zu informieren. Wer Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder tierische Produkte aus Nicht-EU-Ländern mitbringen möchte, sollte vorab prüfen, welche Dokumente erforderlich sind oder ob eine Einfuhr überhaupt zulässig ist. Für die Landwirtschaft bleibt die Verhinderung der Einschleppung neuer Schaderreger ein wichtiger Baustein des vorbeugenden Pflanzenschutzes.

Eine Übersicht der geltenden Bestimmungen Einfuhrbestimmungen für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern finden Sie auf den Webseiten des Zoll Österreich und des Flughafen Wien sowie beim Amtlichen Pflanzenschutzdienst und dem Bundesamt BAVG.

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