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Sikawild-Haltung: Betriebe müssen sich bis 10. August melden

Die Zeit wird knapp für Österreichs Sikawild-Halter: Eine mögliche EU-Ausnahme soll die Zukunft der Betriebe sichern. Voraussetzung ist, dass sich alle Betroffenen rechtzeitig erfassen lassen.

Für rund 250 österreichische Betriebe geht es um die Zukunft ihrer Sikawild-Haltung. Noch bis 10. August 2026 müssen sich jene Halter melden, die von einer möglichen Ausnahmegenehmigung profitieren wollen. Wer die Frist versäumt, könnte bei einer künftigen Sonderregelung außen vor bleiben.

Der Hintergrund ist eine Entscheidung auf EU-Ebene: Seit August 2025 steht Sikawild auf der Liste invasiver gebietsfremder Arten. Nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist im August 2027 wären Haltung, Zucht und Vermarktung grundsätzlich nicht mehr zulässig. Österreich setzt sich deshalb bei der Europäischen Kommission für eine Ausnahme ein, um die Haltung auf heimischen Betrieben weiterhin zu ermöglichen.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig unterstreicht die Bedeutung für die betroffenen Familienbetriebe: „Für die meist familiengeführten Betriebe hat die Haltung von Sikawild eine große wirtschaftliche und soziale Bedeutung. Ein Verbot der Haltung würde diesen Betrieben die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Das darf nicht passieren, deshalb setze ich mich auf europäischer Ebene mit Nachdruck für eine praktikable Sonderlösung ein.“

Derzeit haben sich allerdings erst rund 90 der geschätzten 250 Sikawild-Betriebe registriert. Die vollständige Erfassung ist Voraussetzung für den österreichischen Antrag bei der Europäischen Kommission.

Sikawild prägt Betriebe seit Generationen

Sikawild stammt ursprünglich aus Ostasien und wurde bereits im 19. Jahrhundert nach Europa gebracht. In Österreich wurde die erste Kolonie 1907 in Niederösterreich etabliert. Heute werden rund 6.000 bis 7.000 Tiere auf etwa 250 landwirtschaftlichen Betrieben gehalten, überwiegend zur Fleischproduktion.

Für viele Familienbetriebe ist Sikawild über Jahrzehnte zu einem wichtigen Betriebszweig geworden. Häufig wird die Haltung mit Rot- oder Damwild kombiniert. Nur zwei kleinere freilebende Populationen befinden sich derzeit im Bereich der Donau-Auen.

Die EU-Einstufung bedeutet nicht automatisch das sofortige Ende bestehender Haltungen. Das europäische Recht ermöglicht Ausnahmen, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse, etwa wirtschaftlicher oder sozialer Natur, vorliegt.

Antrag soll Betrieben Perspektive geben

Genau darauf setzt Österreich. Die gemeldeten Betriebsdaten werden gemeinsam mit dem Antrag an die Europäische Kommission übermittelt. Bei einer Genehmigung könnten die betroffenen Betriebe anschließend bei der zuständigen Landesbehörde eine Ausnahme beantragen.

Totschnig warnt jedoch vor einem Versäumnis: „Wenn die Sonderlösung gelingt, dann werden davon aber nur jene Betriebe profitieren, die sich jetzt melden. Ich rufe daher alle Sikawild-Betriebe auf, sich bis spätestens 10. August 2026 zu melden.“

Zum Antrag: Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Nähere Informationen findet man auf der Website des BMLUK:

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