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Renaturierung: Totschnig setzt auf Bestehendes

Die Umsetzung der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist trotz säumiger EU-Finanzierung für die Mitgliedstaaten Pflicht. Ohne frisches Geld auch keine weiteren Maßnahmen, heißt es dazu in Wien.

Ziemlich genau vor zwei Jahren, nämlich im Juni 2024, ging die Nachricht durch alle Medien. Als viel zitiertes „Zünglein an der Waage“ hatte die damalige Umweltministerin Leonore Gewessler (Die Grünen) für die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, vulgo Renaturierungsverordnung, gestimmt. Das koalitionsintern nicht abgesprochene Abstimmungsverhalten blieb nicht ohne Folgen. Zum Monatsanfang waren alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, einen nationalen Wiederherstellungsplan an die EU-Kommission zu übermitteln.

Österreichs nunmehr zuständiger Agrar- und Umweltminister Norbert Totschnig kam dieser EU-rechtlichen Verpflichtung mit einem Erstentwurf nach und startete zugleich den Konsultationsprozess mit betroffenen Grundeigentümern, Gemeinden und der bäuerlichen Standesvertretung. „Bis zumindest 15. Oktober können Interessierte Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge zum aktuellen Entwurf einbringen“, heißt es dazu im Ministerium.

Hier geht’s zum KonsultationsprozessBis Mitte Oktober kann man seine Meinung zum Vorschlag kundtun.

EU-Kommission säumig

Für Unmut sorgte in Bund und Ländern, dass die EU-Kommission selbst den für August 2025 angekündigten Bericht zur Finanzierung der Renaturierungsmaßnahmen nach wie vor nicht veröffentlicht hat. „Bis heute fehlen wesentliche Informationen zur Finanzierung von der EU-Kommission. Ohne eine entsprechende Finanzierung funktioniert die Umsetzung nicht“, erklärte auch der Landwirtschaftsminister am Dienstag vor Journalisten.

Ohne eine entsprechende Finanzierung funktioniert die Umsetzung nicht.

Norbert Totschnig

Landwirtschaftsminister

Auch in den Entwürfen zum EU-Budget ab 2028 (MFR) suche man diese Informationen bisher vergeblich. Totschnig hielt daher fest: „Innerhalb der künftigen EU-Finanzarchitektur müssen ausreichende Mittel für die Wiederherstellungsziele zur Verfügung stehen, ohne dass dies zulasten der GAP-Mittel geht.“ Dafür werde er sich auch in den Verhandlungen einsetzen, betonte er.

Bewährte Maßnahmen

Bis also die Finanzierung steht, übt sich Österreich in der nationalen Umsetzung in Zurückhaltung. „Österreich beginnt nicht bei null: Unsere Land- und Forstwirtschaft und Investitionen in die Wasserwirtschaft leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt. Diesen österreichischen Weg wollen wir fortsetzen – mit Freiwilligkeit und gezielten Anreizen statt Bevormundung“, so der Minister.

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Totschnig: „Wir stellen die Betroffenen nicht vor vollendete Tatsachen.“

Entsprechend findet sich im vorgelegten Entwurf eine Vielzahl an bereits etablierten Umweltmaßnahmen:

  • Für die Landwirtschaft werden die beachtlichen Teilnahmeraten am Agrarumweltprogramm ÖPUL samt Biodiversitätsflächenanteil und Bio-Quote angeführt.

  • Für den Forst wird auf den im sogenannten Resilienzfonds aufgegangenen Waldfonds verwiesen. Waldumbau zu klimafitten Beständen, steigende Totholzanteile und Maßnahmen zur Förderung der Naturverjüngung führt man hier ins Treffen.

  • Bei Flüssen und Auen sollen natürliche Gewässerfunktionen wiederhergestellt, nicht mehr benötigte Querbauwerke zurückgebaut und ehemalige Überflutungsräume wieder stärker an Flüsse angebunden werden. Genauso wie bei den Mooren und Feuchtgebieten werde das aber nur freiwillig passieren.

Dem Minister zufolge wird kein Grundeigentümer zur Teilnahme gezwungen. Insbesondere bei Gewässern und Mooren stehe und falle die Umsetzung aber mit der Finanzierung durch Brüssel. „Es braucht hier frisches Geld“, weiß auch Vorarlbergs Agrarlandesrat Christian Gantner, der aufgrund des derzeit zu prüfenden Bauprojekts am Rhein aus Erfahrung spricht.

GAP-Gelder tabu

Das Echo aus der Agrarpolitik auf den ersten Planentwurf ist verhalten positiv. „Trotz oder gerade wegen unserer Vorreiterrolle im Nachhaltigkeitsbereich sehen wir die EU-Renaturierungsverordnung überaus kritisch. Die Finanzierung war damals wie heute völlig ungeklärt“, betont etwa LK-Österreich-Präsident Josef Moosbrugger. Minister Totschnig sei es nun, der diese „ungenießbare Suppe, die Gewessler Österreich eingebrockt hat“, auslöffeln darf, kritisiert er. Wie auch Totschnig selbst ist Moosbrugger überzeugt, dass es für eine praktikable Umsetzung eine einheitliche und realitätsgetreue Datengrundlage brauche. Für „Wunschträume“ sei kein Platz.

Der Präsident der Land&Forstbetriebe Österreich, Konrad Mylius, sieht das im Entwurf gegeben: „Bundesminister Norbert Totschnig zeigt in den Bereichen Wald, Landwirtschaft und Wasser, dass eine realistische und praxistaugliche Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung möglich ist. Diesen realistischen Ansatz unterstützen wir ausdrücklich.“

Der Entwurf bringt keine einzige zusätzliche verpflichtende Maßnahme.

Georg Strasser

Bauernbund-Präsident

Bauernbund-Präsident Georg Strasser sieht das ähnlich. Mit dem Gebot der Freiwilligkeit habe man der Renaturierung „die Giftzähne gezogen“. „Der Entwurf bringt keine einzige zusätzliche verpflichtende Maßnahme“, betont Strasser und ergänzt: „Für Maßnahmen, die zusätzliche Kosten verursachen, müssen auch zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.“ Bauernbund-Direktorin Corinna Weisl ergänzt: „Wer zusätzliche Renaturierungsmaßnahmen bestellt, muss sie auch bezahlen.“

Damit steht die österreichische Verhandlungsposition fest. Bleibt abzuwarten, was die EU-Kommission davon hält. Der finale Plan muss dann bis September 2027 vorliegen.

Mehr erfahrenDer vollständige Entwurf des Plans zur Nachlese.Die VorgeschichteNach der Ratsabstimmung gingen 2024 die Wogen hoch.

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