Ein Entschließungsantrag aus dem Agrarausschuss des Parlaments wird in die Tat umgesetzt. Wie zu Wochenbeginn bekannt wurde, fand der von Bauernbund-Präsident Georg Strasser gemeinsam mit den Koalitionspartnern eingebrachte Tagesordnungspunkt „Faire Wettbewerbsbedingungen und wirksame Importkontrollen bei Agrarerzeugnissen aus Drittstaaten“ eine Mehrheit im Nationalrat.
Damit fordert das Parlament konsequente Kontrollen und Konsequenzen, wenn Drittstaaten die maßgeblichen Anforderungen der EU nicht erfüllen. „Europa darf seine hohen Standards nicht an der Grenze aufgeben. Wer Lebensmittel auf den europäischen Markt bringen will, muss verlässlich nachweisen, dass die geltenden Anforderungen eingehalten werden. Fehlt dieser Nachweis, muss der Marktzugang gestoppt werden. Das schützt die Konsumenten und verhindert Wettbewerb auf Kosten unserer bäuerlichen Familienbetriebe“, betonte Strasser im Plenarsaal. Der VP-Agrarsprecher verwies auf die bestehenden Mechanismen von Dokumentenprüfung bis zur Laboranalyse. Die aktuellen Verhandlungen rund um den Entzug des Marktzugangs für tierische Produkte aus Brasilien ab 3. September führte er als Positiv-Beispiel ins Treffen. Ein solches sei auch das Handelsabkommen mit der Ukraine. Für sensible Erzeugnisse wie Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais und Honig gelten bekanntlich seit vergangenem Jahr Mengenbeschränkungen. Darüber hinaus hat sich die Ukraine verpflichtet, bis 2028 die europäischen Produktionsstandards einzuhalten.
„Brasilien und die Ukraine zeigen, dass Marktzugang mit klaren Regeln, verlässlichen Nachweisen und wirksamen Schutzklauseln verbunden werden kann. Genau diese Konsequenz brauchen wir überall dort, wo europäische Standards nicht erfüllt werden“, ist Strasser überzeugt.
Anders als Frankreich, das national seine Importauflagen für Pflanzenschutzmittelrückstände verschärfte, geht das hiesige Abgeordnetenhaus einen anderen Weg. Die gemeinsame Handelspolitik falle in die Zuständigkeit der EU. Entscheidend seien daher gezielte EU-weite Maßnahmen, wie verstärkte Kontrollen, Audits in Drittstaaten und in letzter Konsequenz die Aussetzung des Marktzugangs, wenn europäische Standards nicht eingehalten werden. Genau das wolle man mit dem nun vorliegenden Nationalratsbeschluss bezwecken und in den EU-Institutionen den Handlungsdruck weiter erhöhen.
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