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NGT-Regeln: Slowakei plant Klage

Im Juni hat die EU Lockerungen für die Pflanzenzüchtung mittels Neuer Genomischer Techniken (NGT) final beschlossen. NGT-Pflanzen der sogenannten Kategorie 1 werden damit den Sorten aus konventioneller Züchtung gleichgestellt. Einzig das Saatgut ist hier entsprechend zu kennzeichnen, nicht aber das daraus erzeugte Lebensmittel. Kategorie-2-Pflanzen hingegen sind solche, die natürlich nicht zu entwickeln wären. Diese fallen weiter unter das strenge Gentechnikrecht (GVO). Zusätzlich wurden Ausnahmen vereinbart. Der Biolandbau bleibt etwa von den neuen Verfahren ausgenommen.

Vergangene Woche hat der slowakische Premierminister Robert Fico angekündigt, gegen das novellierte EU-Gesetz Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzureichen. Dem Sozialdemokraten zufolge seien die Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung unklar, entsprechend gäbe es Proteste. Wie slowakische Medien berichten, haben sich tatsächlich slowakische Vertreter der Bäcker und Teigwarenhersteller, Jäger und Imker per Brief mit Forderungen an den Landwirtschaftsminister in Bratislava gewandt. Hierzulande unterstützt Bio Austria die Forderung Ficos und fordert, dass auch Österreich diese aktiv unterstützen solle. „Das neue Gentechnik-Recht verletzt das Vorsorgeprinzip und schränkt das Recht auf Wahlfreiheit massiv ein“, so Verbandsobfrau Barbara Riegler. Geht es nach ihr, solle bis zum EuGH-Spruch überhaupt keine NGT-1-Pflanze in der Umwelt „freigesetzt“ werden.

Was bedeuten Neue Genomische Techniken für die Landwirtschaft?

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