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Naturschutzgesetz: Novelle geht in Begutachtung

Die Vorarlberger Landesregierung macht Ernst mit dem „Bürokratieabbau“ und hat nun einen Vorschlag für eine Vereinfachung vorgelegt.

Ziel der Novelle zum Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) ist es, Pflichten zu reduzieren, Doppelgleisigkeiten abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und den Vollzug einfacher zu gestalten. „Wir schaffen einen Ausgleich zwischen Naturschutz, wirtschaftlichen Interessen und gesellschaftlichen Bedürfnissen. Wir bieten dort Schutz, wo Schutz notwendig ist – aber keine zusätzliche Prüfung dort, wo andere Rechtsmaterien bereits greifen, wo Risiken gering sind oder wo öffentliche Stellen selbst für Naturgefahren- und Naturschutzmaßnahmen verantwortlich sind“, betonen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Gantner.

Mit der Novelle sollen Bürger, Unternehmen und die Verwaltung deutlich entlastet werden. So werden Vorhaben in rechtskräftig gewidmeten Betriebsgebieten sowie übliche land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten künftig weitgehend bewilligungsfrei sein und Doppelgleisigkeiten zum Jagd- und Fischereirecht beseitigt. Ein anderes Beispiel ist, dass die Beteiligungs- und Beschwerderechte des Naturschutzanwalts und anerkannter Umweltorganisationen vereinheitlicht und die Beschwerderechte auf jene Angelegenheiten konzentriert werden, in denen sie unionsrechtlich vorgesehen sind. „Insgesamt ist zu erwarten, dass durch die geplanten Änderungen rund 20 bis 25 Prozent weniger naturschutzrechtliche Verfahren notwendig sein werden“, sagt der Landeshauptmann.

Der Begutachtungsentwurf kann bis Freitag, 25. September 2026, auf www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf sowie bei den Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung eingesehen werden. Jede Person kann während der Begutachtungsfrist über das im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbare Online-Formular Änderungsvorschläge abgeben.

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