Die Änderungen bringen höhere Fördersätze, mehr Flexibilität bei laufenden Projekten und zusätzliche Fördermöglichkeiten für moderne Kellertechnik. Gleichzeitig sollen die verfügbaren EU-Mittel in Höhe von 13,155 Millionen Euro bestmöglich für den österreichischen Weinbau genutzt werden.
Die Verordnung befindet sich nun in Begutachtung. Die Begutachtungsfrist endet am 17. September 2026. Hier ein Blick auf die geplanten Erleichterungen.
Schnelleres Handeln bei Pflanzenkrankheiten
Im Kampf gegen Pflanzenkrankheiten werden bürokratische Hürden abgebaut. Das ist insbesondere angesichts der aktuellen Ausbreitung der Rebzikade von Bedeutung, die eine ernsthafte Gefahr für den heimischen Weinbau darstellt. „Künftig können betroffene Weingärten, die jünger als zehn Jahre sind, gerodet und anschließend mit Unterstützung der Umstellungsbeihilfe wieder ausgepflanzt werden, ohne zuvor eine behördliche Rodungsanordnung abwarten zu müssen“, so das Ministerium in einer Presseaussendung.
Mehr Flexibilität bei Förderprojekten und höhere Unterstützung
Förderprojekte im Bereich der Absatzförderung können künftig flexibler an veränderte Marktbedingungen angepasst werden. „Können geplante Maßnahmen aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nicht wie vorgesehen umgesetzt werden, werden Änderungen und Umschichtungen zwischen vergleichbaren Maßnahmen erleichtert. Zudem kann künftig bereits ein neues Förderprojekt beantragt werden, auch wenn ein vorheriges Projekt noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Damit erhalten die Betriebe mehr Handlungsspielraum, können rascher auf Marktveränderungen reagieren und verfügbare Fördermittel besser nutzen“, erklären die Experten des Ministeriums.
Darüber hinaus wird die finanzielle Unterstützung für die Umstellung von Weingärten und für Maßnahmen der Absatzförderung ausgeweitet. Die Pauschalzahlungen für Umstellungsmaßnahmen sollen um 15 Prozent je Hektar steigen. Gleichzeitig wird der Fördersatz für Absatzförderungsmaßnahmen von bisher 50 auf 60 Prozent erhöht. Damit sollen notwendige Investitionen erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Weinbaubetriebe gestärkt werden.
Mehr Unterstützung für Investitionen
Die maximal förderbaren Investitionssummen steigen laut Ministerium um 50 Prozent. In mehreren Bereichen werden die Fördersätze angehoben:
Abfüllung und Lagerbehälter aus Metall oder Holz: von 25 auf 30 Prozent
Klärungseinrichtungen und Trubaufbereitung: von 30 auf 35 Prozent
Rotweinverarbeitung, Rebler, Pressen, Mostkonzentration und Weinsteinstabilisierung: von 30 auf 40 Prozent
Neu förderbar sind außerdem Lagertanks aus Holz ab 1.000 Litern, Ozonreinigungsgeräte für die Desinfektion von Kellerausstattung sowie Geräte zur Elektrodialyse und Ionentauscher für die Weinsteinstabilisierung.
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