Nach massiven Protesten aus den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament wurde die Umsetzung der 2023 beschlossenen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), welche künftig Dokumentationspflichten zur Herkunft sensibler Agrargüter wie Holz, Soja oder Rindfleisch vorsieht, bekanntlich um ein weiteres Jahr verschoben. Für große Unternehmen tritt sie mit Jahreswechsel in Kraft, für kleinere Unternehmen – worunter auch die bäuerliche Land- und Forstwirtschaft fällt – wird sie Ende 2027 schlagend.
Deutschland will Fristen einhalten
Für die Mitgliedstaaten heißt das, sie müssen sich um die Überführung der künftigen EU-Vorgaben in nationales Recht kümmern. Vorgeprescht ist hier die Bundesrepublik Deutschland. Das zuständige Agrarressort (BMLEH) in Berlin hat kürzlich einen ersten Entwurf vorgelegt. Wie der Pressedienst Agra-Europe berichtet, ist in einem ersten Schritt ein „Entwaldungs- und Waldschädigungs-Minimierungs-Gesetz“ vorgesehen. Anpassungen soll es auch bei bestehenden Rechtstexten, die den Holzhandel betreffen, geben. Berlin will die Neuerungen plangemäß mit 30. Dezember in Kraft setzen. Entsprechend wurde nun der Gesetzgebungsprozess gestartet.
Umweltschäden kommen ins Strafrecht
Das Waldschädigungs-Minimierungsgesetz setzt allerdings nicht nur EUDR-Vorgaben um. Auch den von der EU angewiesenen strafrechtlichen Schutz der Umwelt will man damit umsetzen. Zwei Branchenverbände übten an den Vorschlägen des Ministeriums bereits öffentlich Kritik. So sprachen sich die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) und der Verband Familienbetriebe Land und Forst für weitere Vereinfachungen – abseits der in der EU-Verordnung bereits erreichten – aus. Die Forstvertreter wünschen sich etwa, dass Waldverbände und andere Zusammenschlüsse die individuellen Berichtspflichten ihrer Mitglieder übernehmen dürfen.
Viele Befugnisse für Kontrollorgane
Besonders sauer stoßen ihnen aber die geplanten Sanktionsmaßnahmen auf. Auch die Duldungs- und Auskunftspflichten sowie die Rechte der zuständigen Kontrollbehörden, wie das Betreten von Grundstücken und sogar Wohnungen, werten sie als „unverhältnismäßig“. „Statt sich mit unangemessenen Strafandrohungen zulasten von Waldbesitzern zu verzetteln“, solle sich die Bundesregierung eher um eine zeitnahe Umsetzung kümmern, teilt man mit.
Hierzulande ist von der Überführung der EUDR-Vorgaben in nationales Recht kein Zwischenstand bekannt. Es heißt also vorerst abwarten, wie die Berichtspflichten in Österreich umgesetzt werden.
:quality(60))
:quality(60))
:quality(60))
:quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:quality(60))
:quality(60))
:quality(60))